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Stadtverordneter
Paulig erklärt, dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sich gegen den
Beschlussvorschlag der Verwaltung aussprechen und begründet die Haltung seiner
Fraktion. Nach
der Abstimmung zu Punkt a) erklärt Herr Paulig, dass es sich hierbei um ein Versehen
seinerseits handelt. Es sei nach wie vor gegen den Beschlussvorschlag der
Verwaltung, wie er auch bereits in seiner ersten Wortmeldung erklärt hat. zu
A) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei einer ungültigen Stimme (Bündnis 90/Die Grünen),
die erneute Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Bei der zu ändernden Fläche soll die Darstellung der vorhandenen
Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben
und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol
„Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden. Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen. zu B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt mit 18 Ja-Stimmen (CDU, SPD, WNK/UWG, UWG, FDP, BüFo) bei 1
Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, auf der Grundlage des
Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten
Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. |
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