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Beschlussvorschlag: zu A) Der Rat der Stadt beschließt die erneute Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Bei der zu ändernden Fläche soll die Darstellung der vorhandenen Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol „Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden. Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen. zu B) Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Sachverhalt: A) Erneuter Aufstellungsbeschluss zur 30. Änderung des FNP Ursprüngliches Planziel im Dezember 2007 In seiner Sitzung vom 10.12.2007 beschloss der Rat der Stadt die Einleitung des Verfahrens zur 30. Änderung des FNP, indem er den Beschluss zur Aufstellung und zur frühzeitigen Beteiligung fasste. Der Änderungsentwurf sah vor, die bestehende Darstellung der landwirtschaftlichen Flächen und der Waldflächen in eine „Sonderbaufläche“ zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzungsmöglichkeit „Hochseilgarten“ zu schaffen. Neues Planziel nach landesplanerischer Abstimmung im
April 2008 Nach der Aufstellungsbeschlussfassung durch den Rat der Stadt vom 10.12.2007 hat die Stadt Wermelskirchen bei der Bezirksregierung Köln erstmals am 17.12.2007 die Prüfung der Übereinstimmung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen von Raumordnung und Landesplanung gemäß Landesplanungsgesetz beantragt. Nach einem gemeinsamen Ortstermin wird das bis dahin verfolgte Planziel „Sonderbaufläche“ verworfen. Vielmehr sollen nunmehr die Darstellungen der vorhandenen Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol „Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden. Mit Ihrem Schreiben vom 21.04.2008 bestätigt die Bezirksregierung, dass keine landesplanerischen Bedenken gegen die geplante Änderung des FNP bestehen. Entsprechend
ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss erneuert. Beschlussvorschlag zu
A) Der Rat der Stadt beschließt die erneute Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Bei der zu ändernden Fläche soll die Darstellung der vorhandenen Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol „Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden. Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen. B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Der Entwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wird anhand der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage I „Geltungsbereich der 30. Änderung des FNP“ sowie der Anlage II „Begründung zum FNP einschließlich der Anlagen 1 und 2“ dargestellt. Frühzeitige Beteiligung Auf der Grundlage dieses vorliegenden Entwurfes soll die Verwaltung beauftragt werden, dass Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden einzuleiten. Beschlussvorschlag
zu B) Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Anlage/n: Anlage I Geltungsbereich
der 30. Änderung des FNP Anlage II Begründung
zur FNP-Änderung mit den Anlagen 1 und 2 Anlage 2: Übersichtsplan Bestand / Planung mit Legende
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