Vorlage - RAT/1320/2008  

 
 
Betreff: 30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hochseilgarten Zurmühle"
A) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses mit neuem Planziel
B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
09.06.2008 
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.06.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage I_Geltungsbereich_Mai_08  
Anlage_II_Begruendung_April_08  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die erneute Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Bei der zu ändernden Fläche soll die Darstellung der vorhandenen Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol „Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen.

 

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

A)        Erneuter Aufstellungsbeschluss zur 30. Änderung des FNP

 

 

Ursprüngliches Planziel im Dezember 2007

 

In seiner Sitzung vom 10.12.2007 beschloss der Rat der Stadt die Einleitung des Verfahrens zur 30. Änderung des FNP, indem er den Beschluss zur Aufstellung und zur frühzeitigen Beteiligung fasste.

Der Änderungsentwurf sah vor, die bestehende Darstellung der landwirtschaftlichen Flächen und der Waldflächen in eine „Sonderbaufläche“ zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzungsmöglichkeit „Hochseilgarten“ zu schaffen.

 

 

Neues Planziel nach landesplanerischer Abstimmung im April 2008

 

Nach der Aufstellungsbeschlussfassung durch den Rat der Stadt vom 10.12.2007 hat die Stadt Wermelskirchen bei der Bezirksregierung Köln erstmals am 17.12.2007 die Prüfung der Übereinstimmung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen von Raumordnung und Landesplanung gemäß Landesplanungsgesetz beantragt.

Nach einem gemeinsamen Ortstermin wird das bis dahin verfolgte Planziel „Sonderbaufläche“ verworfen. Vielmehr sollen nunmehr die Darstellungen der vorhandenen Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol „Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden.

 

Mit Ihrem Schreiben vom 21.04.2008 bestätigt die Bezirksregierung, dass keine landesplanerischen Bedenken gegen die geplante Änderung des FNP bestehen.

 

Entsprechend ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss erneuert.

 

 

Beschlussvorschlag zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die erneute Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Bei der zu ändernden Fläche soll die Darstellung der vorhandenen Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol „Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen.

 

 

 

 

 

B)        Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

 

Der Entwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wird anhand der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage I „Geltungsbereich der 30. Änderung des FNP“ sowie der Anlage II „Begründung zum FNP einschließlich der Anlagen 1 und 2“ dargestellt.

 

Frühzeitige Beteiligung

 

Auf der Grundlage dieses vorliegenden Entwurfes soll die Verwaltung beauftragt werden, dass Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden einzuleiten.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu B)

Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I          Geltungsbereich der 30. Änderung des FNP

 

Anlage II         Begründung zur FNP-Änderung mit den Anlagen 1 und 2
                        Anlage 1:         Lage im Stadtgebiet

                        Anlage 2:         Übersichtsplan Bestand / Planung mit Legende

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I_Geltungsbereich_Mai_08 (201 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_II_Begruendung_April_08 (246 KB)