Auszug - Entwicklungssatzung Käfringhausen A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung  

 
 
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1337/2008 Entwicklungssatzung Käfringhausen

A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A

Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt zu beschließen:

 

zu a) 1.4 / Seite 4

Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ aufgenommen wird.

 

zu a) 1.52 / Seite 5

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, dass der genannte Hinweis auf das Versagen einer Baugenehmigung bei nicht möglicher Niederschlagsversickerung in die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ aufgenommen wird.

 

zu c) / Seite 5

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ zu beschließen.

 

zu d) / Seite 6

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung zu beschließen.

 

 

Zu B. Beschluss der Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ / Seite 6

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 (BauGB) zu beschließen. Der Begründung wird zugestimmt.