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Beschlussvorschlag: Zu A. Abwägung der Anregungen
zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Beschlussvorschlag zu a) 1.4 / Seite
4 Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ aufgenommen wird. Beschlussvorschlag zu a) 1.52 /
Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der genannte Hinweis auf das Versagen einer Baugenehmigung bei nicht möglicher Niederschlagsversickerung in die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ aufgenommen wird. Beschlussvorschlag zu c) / Seite
5 Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“. Beschlussvorschlag zu d) / Seite
6 Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung. Zu B. Beschluss der
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ / Seite 6 Der Rat der Stadt beschließt die Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 (BauGB). Der
Begründung wird zugestimmt. Sachverhalt: Bisheriges Planverfahren Grundsätzlich ist die
Entwicklungssatzung aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Voraussetzung
hierfür ist die Darstellung einer Baufläche. Da in diesem Bereich der
Flächennutzungsplan eine „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt,
ist das Änderungsverfahren durchzuführen, um die Voraussetzung für eine
Entwicklungssatzung zu schaffen. · Der Rat der Stadt hat am 21.07.03 die Aufstellung der 27. Änderung des FNP „Käfringhausen“ und die Einleitung einer entsprechenden Entwicklungssatzung beschlossen (Anlage I). Das Planverfahren zur 27. Änderung des FNP wurde bisher mit folgenden Verfahrensschritten durchgeführt: ·
Die landesplanerische Zustimmung der
Bezirksregierung Köln erfolgte am 15.03.04. · Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur FNP-Änderung fand in der Zeit vom 16.10.06 bis zum 17.11.06 statt. · Der Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die daraus resultierende veränderte Abgrenzung erfolgte im StuV am 14.05.07 und im Rat am 17.09.07 (Anlage I). · Der Beschluss zur Veränderung der Abgrenzung bezog sich auf die FNP-Änderung und die Entwicklungssatzung, so dass beide Planbereiche wieder identisch sind. · Der Umweltausschuss nahm den Umweltbericht auch schon in ergänzter Fassung am 23.08.07 zur Kenntnis. ·
Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am
18.02.2008 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Entwicklungssatzung (Planbereich
Anlage II) beschlossen hat, wurde nach öffentlicher Bekanntmachung die
Offenlage vom 03.03.08 bis zum 11.04.08 durchgeführt. ·
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange
wurden ebenfalls von der Offenlage unterrichtet und zu Ihrer Stellungnahme bis
zum 11.04.08 aufgefordert. Alle Stellungnahmen und
Anregungen, die vorliegen, werden im Einzelnen im Rahmen dieser Sitzungsvorlage
behandelt und abgewägt. Im weiteren Verfahren muss erst die Genehmigung der FNP-Änderung durch die Bezirksregierung Köln erfolgen. Mit der amtlichen Bekanntmachung erlangen im Anschluss daran die FNP-Änderung und die Entwicklungssatzung ihre Rechtskraft. Erläuterungen zum Planinhalt
der Entwicklungssatzung Die Entwicklungssatzung umfasst
den gleichen Planbereich wie die 27. Änderung des FNP. Der Entwurf zur 27. Änderung des
FNP „Käfringhausen“ stellt innerhalb seiner Abgrenzung eine
Wohnbaufläche dar. Anlass der Entwicklungssatzung ist der Beschluss des Rates, durch Baulückenschließung die vorhandene Hausdichte zu ergänzen. Ziel ist es, den im Außenbereich liegenden bebauten Bereich Käfringhausen als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil durch die Entwicklungssatzung festzulegen. Die Gemeinde legt mit diesem Verfahren fest, dass der bisher im Außenbereich gelegene Siedlungsansatz konstitutiv zum Ortsteil und somit zum Innenbereich wird.
Die
großflächig dargestellten Baufenster umschließen die bestehende Bebauung und
ermöglichen eine zusätzliche Neubebauung zur Innenentwicklung. Auf eine
konkrete Festlegung wurde hier verzichtet, um eine freie Standortwahl von
Neubauten zu gewährleisten. Hierbei kann es sich um Anbauten an bestehende
Gebäude, Umbauten, Umnutzungen oder Neubauten handeln. Maßgeblich ist über die
Entwicklungssatzung hinaus das Einfügen in den Bestand, das der jeweilig
vorzulegende Bauantrag erfüllen muss. Die Art und
das Maß der baulichen Nutzung richten sich nach der bestehenden Bebauung im
prägenden Umfeld. Ergänzt durch modernere Wohngebäude herrscht überwiegend das
„Allgemeine Wohnen“ vor. Die Geschossigkeit,
Größe und Lage der der neuen Bebauung müssen sich so in den Gebäudebestand
einfügen, dass die städtebauliche Ordnung gewahrt bleibt. Eine Riegelbebauung
in Form von Reihenhäusern ist unzulässig. Bei möglichen
neuen Hausgruppierungen sind kleine Erschließungsanlagen anzuordnen. Um die
Nutzungsarten der Ortslage Käfringhausen auf das Wohnen und die
landwirtschaftliche Nutzung zu beschränken, sind alle Ausnahmen für ein
„Allgemeines Wohngebiet“ entsprechend der Baunutzungsverordnung
ausgeschlossen.
Um die
Entwicklung von Käfringhausen so verträglich wie möglich zu halten und ein
Einfügen zu gewährleisten, sind entsprechende Gestaltungsfestsetzungen im
Satzungstext getroffen worden. Sie sollen
sicherstellen, dass örtliche Gebäudemerkmale auch bei Neuplanungen aufgenommen
werden, um sie in die bestehende Orts- und Landschaftssituation einzufügen. Im Rahmen
einer Entwicklungssatzung wird durch weitergehende Festsetzungen nach § 9 (1)
(2) und (4) BauGB die städtebauliche und allgemeine Verträglichkeit der
Ortsteilentwicklung gesichert. Die Festsetzungen beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung der Dachform, den möglichen Dachaufbauten und deren farblicher Gestaltung. Die Wahl der
Außenmaterialien zur Fassadengestaltung wird auf typische Merkmale begrenzt und
bildet den Rahmen für eine Neubebauung oder Sanierung des Bestandes. Die
vorhandenen Bepflanzungen, soweit sie aus heimischen Gehölzen, Gehölzreihen,
Obstbäumen bestehen, sollten möglichst erhalten bzw. wieder angemessen ersetzt
werden. Der
Versiegelungsgrad der Ortslage Käfringhausen ist aktuell gering. Hier muss bei
der Nachverdichtung die Versickerung von Oberflächenwasser vor Ort möglich
sein, so dass wasserdurchlässige Oberflächen im Bereich des Wohnens, Parkens
und der Gärten zu verwenden sind. Ein entsprechender Versiegelungsgrad wird
daher in der Satzung festgelegt und darf nicht überschritten werden. Die Aufnahme
dieser typischen Gestaltungselemente dient einer bewussten Erhaltung und Pflege
der Eigenart der Ortslagen im Bergischen Land und ist wichtig für die Planung
von Neubauten, um die Grundlagen einer „traditionellen“ Gestaltung
in eine zeitgemäße Formensprache zu übersetzen und das erforderliche Einfügen
zu erleichtern. Im Entwurf der Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ wird durch Festlegung von Zufahrtsbereichen und eines Zu- und Ausfahrtsverbotes entlang der K 16 und des Einmündungsbereiches zur K 11 auf besondere Weise eingegangen. Weiter detaillierte Angaben sind dem Entwurf des Satzungstextes der Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ mit Begründung und der Planzeichnung zu entnehmen (Anlage IV). Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage a. Behörden, Träger
öffentlicher Belange Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden. Nachfolgende Behörden / TÖB haben keine Anregungen geäußert: 1.1 BEW, Wipperfürth (Anlage
III /1.1) 1.2 Agrarstruktur-Bezirksregierung, Köln (Anlage III /1.2) 1.3 PLEdoc, Essen (Anlage III /1.3) Der Rat der Stadt nimmt die unter
Punkt 1.1 bis 1.3 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. 1.4 Die Deutsche Telekom, Bochum (Anlage III / 1.4) hat keine Bedenken. Sie möchte jedoch darauf hinweisen, dass im Zuge einer Bebauung eine Erweiterung des Telekommunikationsnetzes vorgesehen ist und dass auf die bestehenden Anlagen Rücksicht genommen werden muss. Ergebnis
der Prüfung / Abwägung: In die
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ wird ein entsprechender Hinweis
in den § 5 aufgenommen.
Beschlussvorschlag: Bezogen
auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass
der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ aufgenommen wird. 1.5 Der Rheinisch-Bergische Kreis, Bergisch Gladbach (Anlage III / 1.5) verweist aus
seinen Fachabteilungen auf unterschiedliche Belange, hat jedoch insgesamt keine
Bedenken. 1.51 Die Untere Landschaftsbehörde äußert keine Bedenken. 1.52 Die Untere Umweltschutzbehörde hat keine Bedenken und bittet jedoch um Beachtung folgender Punkte: - Sofern eine Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, kann eine Baugenehmigung nicht erteilt werden. - Sollte sich
im Zuge der Verdichtung der Bebauung eine Niederschlagswasserbewirtschaftung als
problematisch herausstellen, kommt die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt
zum Tragen. Ergebnis
der Prüfung / Abwägung: In die
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ wird ein entsprechender Hinweis
in den § 5 aufgenommen, dass Baugenehmigungen versagt werden, wenn die
Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Baugrundstück nicht möglich ist. Die Dichte
der Bebauung ist durch die Grundflächenzahl von 0,4 bereits begrenzt. Von daher
wird das befürchtete Problem zur Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt nicht
auftreten, zumal in diesem Fall die Baugenehmigung untersagt würde. Beschlussvorschlag: Bezogen
auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der
Stadt, dass der genannte Hinweis auf das Versagen einer Baugenehmigung bei
nicht möglicher Niederschlagsversickerung in die Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ aufgenommen wird. 1.53 Kreisstraßenbau- und unterhaltung, ÖPNV und Verkehr haben keine Bedenken. Der Rat der Stadt nimmt die unter
Punkt 1.51 und 1.53 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. b. Öffentlichkeit Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen. c. Redaktionelle Ergänzung
der Entwicklungssatzung Die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“
wird auf Grund der vorab behandelten Abwägung aller Anregungen redaktionell
ergänzt. Der § 5 Rechtsgrundlagen wurde
um weitere Hinweise wie folgt ergänzt:
Der § 2 Planungsrechtliche Festsetzungen wurde wie folgt ergänzt:
wird das Wort Abwassersatzung in Abwasserbeseitigungssatzung ausgetauscht.
Glasierte
Werkstoffe sind generell unzulässig. Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die
redaktionellen Ergänzungen der Entwicklungssatzung „Käfringhausen“. d. Redaktionelle Ergänzung
der Begründung Die Begründung zur
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ wird auf Grund der vorab
behandelten Abwägung aller Anregungen in folgenden Abschnitten ergänzt: - Kanalnetz und
Niederschlagswasser - Verkehrstechnische Erschließung
/ Versorgungsanlagen Grundlegende inhaltliche
Veränderungen der Satzungsinhalte wurden nicht vorgenommen. In der Anlage IV
ist die Begründung zum Beschluss beigefügt. Die Veränderungen gegenüber dem
Exemplar zur öffentlichen Auslegung sind kenntlich gemacht. Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die
redaktionelle Ergänzung der Begründung. Zu B. Beschluss der
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ mit der Plandarstellung beschließen und der Begründung zustimmen (Anlage IV). Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 (BauGB). Der Begründung wird zugestimmt. Weiteres Verfahren Nach gefasstem Beschluss wird zuerst
die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung vorgelegt. Mit amtlicher Bekanntmachung der Genehmigung der 27.
Änderung des FNP und dem Beschluss der Entwicklungssatzung werden beide verbindlich.
Anlage/n: Anlage I Darstellung der geringfügigen Erweiterungen nach Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung Anlage II Plangebietsabgrenzung zum Offenlagebeschluss Anlage III Schreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Anlage IV Satzungstext der Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ mit Planzeichnung und Begründung
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