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Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen
der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der
Beschlussvorschläge wie folgt zu beschließen: zu a) 1.3 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom empfiehlt
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig zu
beschließen, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die
Entwicklungssatzung „Wöllersberg“ aufgenommen wird. zu a) 1.4 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen empfiehlt
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig zu
beschließen, dass der Hinweis auf die bestehenden Ferngasleitungen in die
Entwicklungssatzung „Wöllersberg“ aufgenommen wird. zu a) 1.52 / Seite 6 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, dass der genannte Hinweis auf das
Versagen einer Baugenehmigung bei nicht möglicher Niederschlagsversickerung in
die Entwicklungssatzung „Wöllersberg“ aufgenommen wird. zu c) / Seite 7 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen
Ergänzungen der Entwicklungssatzung „Wöllersberg“ zu beschließen. zu d) / Seite 7 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die
redaktionelle Ergänzung der Begründung zu beschließen. Zu B. Beschluss der Entwicklungssatzung
„Wöllersberg“ / Seite 7 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die Entwicklungssatzung „Wöllersberg“
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 (BauGB) zu beschließen. Der Begründung wird
zugestimmt. |
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