Auszug - Gewerbeentwicklung "Ziegelei Hilgen" 1. Beschluss zur Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen gem. § 2 BauGB 2. Erneuter Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 51 mit einer erweiterten Planbereichsabgrenzung und einer geänderten Zielsetzung gem. § 2 BauGB  

 
 
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1341/2008 Gewerbeentwicklung "Ziegelei Hilgen"
1. Beschluss zur Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen gem. § 2 BauGB
2. Erneuter Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 51 mit einer erweiterten Planbereichsabgrenzung und einer geänderten Zielsetzung gem. § 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Verwaltung beantwortet die Fragen aus der Mitte des Ausschusses

Die Verwaltung beantwortet die Fragen aus der Mitte des Ausschusses.

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1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) gem. § 2 BauGB, die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen im Bereich „Ziegelei Hilgen“ mit dem Ziel, hier eine gemischte (M) und gewerbliche Baufläche (G) darzustellen, zu beschließen.

Die Aufstellung der 26. Änderung des FNP soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 51 „Ziegelei Hilgen“ gem. §  8 (3) BauGB erfolgen.

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB zur Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 51 „Ziegelei Hilgen“ mit dem neuen Planbereich und der geänderten Zielsetzung, hier ein Mischbau- (MI) und Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln, zu erneuern.