![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt beschließt gem.
§ 2 BauGB die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Wermelskirchen im Bereich „Ziegelei Hilgen“ mit dem Ziel, hier eine
gemischte (M) und gewerbliche Baufläche (G) darzustellen. Die Aufstellung der 26. Änderung
des FNP soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 51
„Ziegelei Hilgen“ gem. § 8
(3) BauGB erfolgen. 2. Der Rat der Stadt erneuert den Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 BauGB zur Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 51 „Ziegelei
Hilgen“ mit dem neuen Planbereich und der geänderten Zielsetzung, hier
ein Mischbau- (MI) und Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln. Sachverhalt: Nachdem seit einigen Jahren das Gelände der ehemaligen Ziegelei Hilgen im Wesentlichen brach liegt, wurden verschiedene Ansätze gemacht, das Betriebsgelände gewerblich zu reaktivieren oder einer neuen Nutzung zuzuführen. Neben der Idee, hier ein Geriatrisches Zentrum (vorh. FNP-Darstellung) entstehen zu lassen, eine Solarsiedlung zu entwickeln oder eine Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe unterzubringen, waren alle Gedankenansätze letztlich nicht tragfähig, so dass nun ein neuer Ansatz zur Entwicklung und Nutzung des Bereiches besteht. Nicht zuletzt haben sich auch einige Rahmenbedingungen geändert, so dass eine neue städtebauliche Zielsetzung und ein neuer planerischer Ansatz zur Revitalisierung des Ziegeleigeländes begründet ist. Zunächst ist in Bezug auf die Denkmalschutzwürdigkeit der Ziegeleigebäude eine Neubewertung im Sept. 06 durch den Landeskonservator vorgenommen worden. Demnach ist die Denkmaleigenschaft auf einige wenige Anlageteile reduziert worden. Dies ist durch Erteilung eines neuen Eintragungsbescheides bestätigt worden. Der Denkmalschutz bezieht sich demnach nur noch auf die Ringofenanlagen, den bestehenden Schornstein und die Tonlorenbahn, die in das ehemalige Abgrabungsgelände (Grube) führt. Für die angrenzende ehemalige Bahntrasse der KBS 411 haben sich auch Veränderungen ergeben. Nachdem die Trasse nicht mehr im Integrierten Gesamtverkehrsplan (IGVP) des Landes aufgenommen worden ist, besteht auch für dieses Areal die Aussicht, eine entsprechende städtische Planung über das Gelände zu legen und andere Planungsziele für diese ehemalige Bahntrasse zu entwickeln. Aus diesem Grunde hat die Stadt Wermelskirchen einen entsprechenden Antrag zur Freistellung der Trasse von den Bahnbetriebszwecken beim Eisenbahnbundesamt gestellt. Eine Entscheidung dazu liegt bis heute aber noch nicht vor. Zwischenzeitlich ist die Trasse auch aus dem Regionalplan gestrichen worden. Zur Zeit laufen Verhandlungen mit der Bahnentwicklungsgesellschaft (BEG), die Trasse in großen Teilen als Radweg zu entwickeln. Aber auch hier müssen zunächst weitere Details über die Förderfähigkeit, den Wert der Trasse, die technischen Rahmenbedingungen und die genaue Linienführung des Radweges geklärt werden. Neben diesen geänderten Rahmenbedingungen hat die Stadt Burscheid in den letzten Monaten auch weitgehende Planungsaktivitäten rund um den ehemaligen Bahnhof Hilgen entwickelt und beabsichtigt aus ihrer Sicht, hier in diesem Bereich einen weiteren Mischbau- und Einzelhandelsschwerpunkt zu realisieren. In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Burscheid durch eine ergänzende Straßenführung, die teilweise auf Wermelskirchener Gebiet liegt, ihr ÖPNV-Angebot (Bus) in Bezug auf die Streckenführung und die Wendemöglichkeit am Endpunkt optimieren. Die in Teilen veränderten Planungsvoraussetzungen, die Kontakte zur Stadt Burscheid und auch die immer wieder vorhandenen Nachfragen nach zusammenhängenden Gewerbeflächen veranlassen die Stadt Wermelskirchen, nun auch ihrerseits den Gesamtbereich Bahnhof Hilgen / Gelände der Ziegelei / angrenzende Grundstücke planerisch aufzugreifen und ein neues Nutzungskonzept für das Gesamtareal zu entwickeln. Dabei soll der Schwerpunkt der Nutzung im Bereich der Ziegelei und den östlich angrenzenden Flächen gewerblich sein. Auf der ehemaligen Bahntrasse lässt sich eher eine Mischnutzung etablieren, da nördlich angrenzend Wohnbereiche liegen. Unabhängig von den verbesserten Rahmenbedingungen für eine gewerbliche Nutzung ist der Entwicklungsbereich aber auch nach wie vor problematisch mit seiner Nähe zu dem Naturschutzgebiet „Ziegeleier Loch“ zu bewerten. Hier gilt es, im Besonderen Lösungen zu entwickeln, die ein verträgliches Nebeneinander gewährleisten. Dennoch, und damit entsprechende planerische Aktivitäten mit der Zielsetzung, hier einen Gewerbestandort zu entwickeln, weitergeführt werden können und somit auch die erforderliche landesplanerische Abstimmung dazu erfolgen kann, ist es erforderlich, die entsprechenden politischen Beschlüsse dazu zu fassen. Da der jetzige rechtsverbindliche Flächennutzungsplan (FNP) den Planbereich in Teilen als Sonderbaufläche „S“ mit der Nutzung „Alteneinrichtung“ darstellt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ansonsten sind die übrigen Geländebereiche als temporär geschützter Landschaftsbestandteil (ehemalige Bahntrasse), als Wald bzw. als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die neue Darstellung soll als „M“ Mischbaufläche bzw. „G“ Gewerbe erfolgen (s. Plananlage). In Bezug auf die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes kann auf den alten Beschluss zur Aufstellung des B-Planes „Bahnhof Hilgen“ zurückgegriffen werden. Hier hatte der Rat der Stadt bereits am 29.09.1994 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit der ursprünglichenen Zielsetzung, die Trasse der ehemaligen Bahnstrecke KBS 411 als Verkehrstrasse zu sichern, gefasst. Dieses Ziel besteht nun nicht mehr. Von daher ist neben der geänderten städtebaulichen Zielsetzung, hier ein Misch- und Gewerbegebiet zu entwickeln, auch ein erweiterter Planbereich mit einer anderen Planbezeichnung zu beschließen. Nicht zuletzt ist es durch das geänderte Baugesetzbuch erforderlich, einen entsprechenden neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die entsprechende Abgrenzung der geplanten 26. Flächennutzungsplanänderung und des neuen Plangebietes zum B-Plan Nr. 51 ist in Übersichtsplänen in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Darüber hinaus sind auch einige Themenkarten und Sachinformationen zu den allgemeinen und planungsrelevanten Rahmenbedingungen zu dem Plangebiet aus der Anlage zu entnehmen.
Anlage/n: 1) Übersichtsplan des FNP-Änderungsbereiches 2) Übersichtsplan über Art und Umfang der FNP-Änderung (alt / neu) 3) Übersichtsplan zum alten Planbereich des BP Nr. 51 4) Übersichtsplan zum neuen Planbereich des BP 51 5) Themenkarten und Sachinformationen zum Planbereich
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |