Auszug - Beschlussfassung zu Wertgrenzen gem. §§ 4 Abs. 4 und 14 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)  

 
 
14. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1306/2008 Beschlussfassung zu Wertgrenzen gem. §§ 4 Abs. 4 und 14 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
 
Beschluss

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Sachverhalt gem

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Sachverhalt gem. Sitzungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen und gem. § 4 Abs. 4 GemHVO die Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelmaßnahmen für Investitionen in den Teilfinanzplänen des Städtischen Haushaltes und des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes auf 100.000 € festzulegen. Als Ausnahme wird die zusammengefasste Ausweisung von Ein- und Auszahlungen für den An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden zugelassen.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Wertgrenze in Höhe von 100.000 € weiterhin für die Anwendung des § 14 GemHVO sowie für die Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für das Bauinvestitionscontrolling (Ziffer 2 - Geltungsbereich) und für die Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO   (§ 1 - Unterrichtungspflicht) festzulegen.