Auszug - Genehmigung eines Eilbeschlusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW; Benennung von Delegierten der Stadt Wermelskirchen für die Verbandsversammlung des Wupperverbandes  

 
 
23. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1311/2008 Genehmigung eines Eilbeschlusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW;
Benennung von Delegierten der Stadt Wermelskirchen für die Verbandsversammlung des Wupperverbandes
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig den Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 21

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig den Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.04.2008, mit dem dieser unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Eilbeschluss) beschlossen hat, für die Verbandsversammlung des Wupperverbandes gemäß §§ 63 und 113 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Herrn Bürgermeister Eric Weik sowie die Herren Stadtverordneten Volker Schmitz und Klaus Klophaus zu benennen.