Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt
zu beschließen: Beschluss zu a) 1.3 / Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem
Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, dass der genannte Hinweis zur Abstimmung
in die Ergänzungssatzung „Stumpf/Pantholz“ aufgenommen wird. Beschluss zu c) / Seite 5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen, die
redaktionellen Ergänzungen der Ergänzungssatzung „Stumpf/Pantholz“
zu beschließen. Beschluss zu d) / Seite 5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt, die redaktionelle Ergänzung der Begründung zu beschließen. Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung
„Stumpf/Pantholz“ / Seite 6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt, die Ergänzungssatzung „Stumpf/Pantholz“ gemäß § 34
Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beschließen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||