Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen aus besonderem Anlass hier: Antrag des Wermelskirchener Marketing -WIW- zur Verlegung des 4. verkaufsoffenen Sontag  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1393/2008 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen aus besonderem Anlass
hier: Antrag des Wermelskirchener Marketing -WIW- zur Verlegung des 4. verkaufsoffenen Sontag
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Heider, W.
 
Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form zu beschließen. Ein Exemplar der Verordnung ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.