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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form
zu beschließen. Ein Exemplar der Verordnung ist der Niederschrift als Anlage
beizufügen. |
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