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Stadtverordneter
Bernhard Schulte nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und begibt sich in den
Zuschauerraum. Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig 1. der
Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die
Bereiche Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich)
sowie Querbacher Stube, 2. die
städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu
renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe
von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die
Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende
herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung vorzunehmen, 3. zu
gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw.
des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll. Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung
beim Produkt 001.012.001 - Technische Gebäudewirtschaft in Höhe von 45.000
€ (Aufwand/Ergebnisplan und Auszahlungen/konsumtiver Finanzplan). Die
Deckung erfolgt zunächst durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der
Allgemeinen Gebäudeunterhaltung, soweit diese letztlich nicht ausreicht durch
Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Kreisumlage. |
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