Auszug - Unterbringung der Musikschule Wermelskirchen e.V. in den städtischen Bürgerhäusern Eich 6-8  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1382/2008 Unterbringung der Musikschule Wermelskirchen e.V. in den städtischen Bürgerhäusern Eich 6-8
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Amt für Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Kämmerei
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Bernhard Schulte nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspun

Stadtverordneter Bernhard Schulte nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und begibt sich in den Zuschauerraum.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig

 

1.         der Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich) sowie Querbacher Stube, 

 

2.         die städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vorzunehmen,

 

3.         zu gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw. des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll.  

 

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beim Produkt 001.012.001 - Technische Gebäudewirtschaft in Höhe von 45.000 € (Aufwand/Ergebnisplan und Auszahlungen/konsumtiver Finanzplan). Die Deckung erfolgt zunächst durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Allgemeinen Gebäudeunterhaltung, soweit diese letztlich nicht ausreicht durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Kreisumlage.