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Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung
der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Beschluss zu a) 1.3 / Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der genannte
Hinweis zur Abstimmung in die Ergänzungssatzung „Stumpf/Pantholz“
aufgenommen wird. Beschluss zu c) / Seite 5 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Ergänzungssatzung
„Stumpf/Pantholz“. Beschluss zu d) / Seite 5 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die redaktionelle
Ergänzung der Begründung. Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung
„Stumpf/Pantholz“ / Seite 6 Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 4 Enthaltungen (Bürgermeister,
3 Bündnis 90/Die Grünen) die Ergänzungssatzung „Stumpf/Pantholz“
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. |
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