Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen aus besonderem Anlass hier: Antrag des Wermelskirchener Marketing -WIW- zur Verlegung des 4. verkaufsoffenen Sontag  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1393/2008 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen aus besonderem Anlass
hier: Antrag des Wermelskirchener Marketing -WIW- zur Verlegung des 4. verkaufsoffenen Sontag
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Heider, W.
 
Beschluss

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form. Ein Exemplar der Verordnung ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.