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a) Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Der
Planbereich der 2. Änderung ist der als Anlage I
„Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. zu
b) Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit
in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in dieser
Sitzungsvorlage dargestellten Entwurfsplanung (Anlage III „Bestand
und Planung“) durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3)
BauGB abgesehen. |
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