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Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die 15. Nachtragssatzung zur Satzung
über die Unterhaltung von Übergangswohnheimen zur vorübergehenden Unterbringung
von Aussiedlern vom 11.12.1990 in der Fassung der 14. Nachtragssatzung vom
18.12.2002 und die 15. Nachtragssatzung zur Satzung
über die Unterhaltung von Übergangswohnheimen zur vorübergehenden Unterbringung
von ausländischen Flüchtlingen vom 11.12.1990 in der Fassung der 14.
Nachtragssatzung vom 18.12.2002 sowie
aufgrund
des Antrages der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Sozialausschusses vom
13.03.2008 ergänzend, die Durchführung der Anpassung der Benutzungsgebühren und
Nebenkosten spätestens alle zwei Jahre und die objektbezogene Ausweisung der
Nebenkosten. |
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