Übernahme: Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der
Firma Christian Stark Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am
Dorfpark“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu
übernehmen. Widmung: Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten
Grundstückes der Straße „Am Dorfpark“ zum Gemeingebrauch für den
öffentlichen Verkehr: Gemarkung
Dabringhausen, Flur 7, Flurstück 1060 Die
zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als
Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden
Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf
keine Verkehrsart beschränkt. Die
Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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