Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses der städt. Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2007  

 
 
Sitzung des Kulturausschusses und Werksausschusses Kattwinkelsche Fabrik
TOP: Ö 6
Gremium: Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1464/2008 Feststellung des Jahresabschlusses der städt. Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2007
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ponsar, Eva-Maria
Federführend:Kattwinkelsche Fabrik Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
 
Beschluss

Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr

Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Ralf Kempkens, erläutert den Jahresabschlussbericht des städt. Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2007 und beantwortet Anfragen der Ausschussmitglieder.

 

 

Der Kulturausschuss und Werksausschuss beschließt einstimmig die Punkte 1 – 3 und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Punkt 4 zu beschließen.

 

1.        Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2007 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit € 3.237.997,11 ab.

 

2.        Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust von € 494.511,46 in Höhe von € 435.231,54 aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen. Der Restbetrag von € 59.279,92 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

3.        Der Werksausschuss erteilt gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH vom 27. Oktober 2008 vorbehaltlose Entlastung.

 

4.        Der Rat der Stadt erteilt gemäß § 4 der EigVO dem Werkausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.