In
der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten
für die Benutzung städtischer Einrichtungen
vom 01.01.2006“ ist die Ziffer 2.8 wie folgt neu einzufügen: „Die
Nutzung des Sitzungsraumes und des Kaminzimmers durch die Musikschule dienstags
bis 18:00 Uhr, mittwochs und samstags ganztägig durch die Musikschule
unterliegt nicht dieser Entgelteordnung und ist damit kostenfrei. Sofern die
Musikschule diese Nutzung in Einzelfällen nicht wahrnimmt und die Räume an
Dritte vermietet werden, gilt die Entgelteordnung. Nutzungen der Räume der Die
Ziffer IV c) in der Anlage „Tarife zur Entgelteordnung vom
01.01.2006“ ist zu streichen. Der
Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik beschließt einstimmig
die Änderung der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen
Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 01.01.2006“. |
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