![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
einstimmig dem Rat der Stadt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten
006.003.002 (630.000,- €) und 006.003.004 (60.000,- €)
sowie 006.003.005 (60.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen in Höhe von insgesamt 750.000,- € zu beschließen. Die
Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (Produkt 016.001.001). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |