Auszug - Änderung der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 01.01.2006“  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1466/2008 Änderung der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 01.01.2006“
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
 
Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, in der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die B

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, in der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen  vom 01.01.2006“ die Ziffer 2.8 wie folgt neu einzufügen:

„Die Nutzung des Sitzungsraumes und des Kaminzimmers durch die Musikschule dienstags bis 18:00 Uhr, mittwochs und samstags ganztägig durch die Musikschule unterliegt nicht dieser Entgelteordnung und ist damit kostenfrei. Sofern die Musikschule diese Nutzung in Einzelfällen nicht wahrnimmt und die Räume an Dritte vermietet werden, gilt die Entgelteordnung. Nutzungen der Räume der Bürgerhäuser zu anderen Zeiten als hier aufgeführt sind für die Musikschule ebenfalls kostenfrei möglich; hier ist jedoch in jedem Einzelfall eine schriftliche Abstimmung mit dem Amt für Gebäudewirtschaft vorzunehmen, um Kollisionen bei Belegungen zu vermeiden.“

Die Ziffer IV c) in der Anlage „Tarife zur Entgelteordnung vom 01.01.2006“ ist zu streichen.