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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, in der
„Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für
die Benutzung städtischer Einrichtungen
vom 01.01.2006“ die Ziffer 2.8 wie folgt neu einzufügen: „Die Nutzung des Sitzungsraumes und des Kaminzimmers
durch die Musikschule dienstags bis 18:00 Uhr, mittwochs und samstags ganztägig
durch die Musikschule unterliegt nicht dieser Entgelteordnung und ist damit
kostenfrei. Sofern die Musikschule diese Nutzung in Einzelfällen nicht
wahrnimmt und die Räume an Dritte vermietet werden, gilt die Entgelteordnung.
Nutzungen der Räume der Bürgerhäuser zu anderen Zeiten als hier aufgeführt sind
für die Musikschule ebenfalls kostenfrei möglich; hier ist jedoch in jedem Einzelfall
eine schriftliche Abstimmung mit dem Amt für Gebäudewirtschaft vorzunehmen, um
Kollisionen bei Belegungen zu vermeiden.“ Die Ziffer IV c) in der Anlage „Tarife zur
Entgelteordnung vom 01.01.2006“ ist zu streichen. |
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