Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2007  

 
 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1474/2008 Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2007
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Herr Stolz, erläutert den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2007 des Städtischen Abwasserbetriebes. Die zu dem Jahresabschluss gehörenden Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie die Bilanz werden dargestellt.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Stubenrauch und Herrn Stolz beantwortet. Auf Nachfrage der Stadtverordneten Loepp (CDU) wird erläutert, dass es sich bei der im Jahresabschlussbericht der Südwestfalen-Revision in Anlage 3, S. 14 genannten Reduzierung von 3% auf 2% um einen Differenzbetrag von ca. 200.000 € handelt.

 

 

1.               Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2007 per 31.12.2007 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 69.228.435,74 € ab.

 

2.               Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen,  den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 219.731,21 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.  

 

3.               Der Betriebsausschuss erteilt einstimmig gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 09.07.2008 vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.