Beschlussvorschlag: 1.
Der Rat der
Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes
Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2007 per 31.12.2007 mit Schlussbilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit
69.228.435,74 € ab. 2.
Der Rat der
Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar
bis 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 219.731,21 €
der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. 3.
Der
Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der
Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 09.07.2008 vorbehaltlose
Entlastung. 4.
Der Rat der
Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss
vorbehaltlose Entlastung. Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit
Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung
und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage
beizufügen. Sachverhalt: 1. Allgemeines Ab dem 01.01.1998 wird die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher
Rechtsform durchgeführt. Für das Wirtschaftsjahr 2007
ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Da die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen des Städtischen Abwasserbetriebes gem. § 27 Eigenbetriebsverordnung
(EigVO) ab dem 01.01.2006 nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) erfolgt, sind die Vorschriften der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) auch für den Jahresabschluss anzuwenden. Der Jahresabschluss besteht nach §
37 GemHVO aus: 1.
der
Ergebnisrechung, 2.
der
Finanzrechnung, 3.
den
Teilrechnungen, 4.
der
Bilanz und 5.
dem
Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein
Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2007 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine
Ausfertigung des Prüfberichtes 2007 mit den o.g. Anlagen wurde den
Ausschussmitgliedern des Betriebsausschusses und ihren Stellvertretern bereits
zur Verfügung gestellt. Die Ratsmitglieder erhalten den Geschäftsbericht mit
dieser Vorlage. Gemäß § 26 EigVO sowie § 15 der
Betriebssatzung hat die Betriebsleitung
den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des
Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem
Betriebssausschuss vorzulegen. Aufgrund von zeitaufwändigen Arbeiten an der
Eröffnungsbilanz des städtischen Haushaltes, konnte die Vorlage leider nicht
fristgerecht erfolgen. Die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses wurde
jedoch innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt. Die Vorlage wäre in der
Sitzung des Betriebsausschusses am 10.09.2008 möglich gewesen. Diese Sitzung
wurde jedoch abgesagt, da keine anderen Tagesordnungspunkte vorlagen. 2. Jahresergebnis 2007 Der Wirtschaftsplan 2007 weist als Ergebnis in der
Planung einen Gewinn in Höhe von 239.640 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses
für 2007 ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von 219.731,21 €. Das Ergebnis weicht nur unwesentlich
von der Planung ab (- 19.908,79 €). Der Verlauf des Jahres 2007 ist als
sehr positiv zu bezeichnen. Dies begründet sich u.a. in der Überdeckung der
beiden Kostenrechnenden Einrichtungen „Kanalbenutzer“ und
„Fäkalienabfuhr“. Die Kostenrechnende Einrichtung
„Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ hat für 2007 mit einer
Überdeckung in Höhe von 133.300,25 € abgeschlossen. Nach den
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sind Überdeckungen innerhalb von drei
Jahren auszugleichen. Nach den NKF-Vorschriften muss in Höhe der Überdeckung
ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet werden. Die Bildung eines
Sonderpostens wirkt sich im Jahresabschluss 2007 ertragsmindernd bei den
Schmutz- und Niederschlagswassergebühren aus. Der Ausgleich der Überdeckung in
den Folgejahren führt zu einer Inanspruchnahme des Sonderpostens, der dann
ertragswirksam aufgelöst wird. Auch die Kostenrechnende Einrichtung
„Fäkalienabfuhr“ schloss mit einem positiven Ergebnis in Höhe von
62.643,09 € ab. Nach Verrechnung mit Defiziten aus Vorjahren konnte dem
Sonderposten „Gebührenausgleichrücklage Fäkalienabfuhr“ ein Betrag
in Höhe von 19.602,38 € zugeführt werden. Hierbei ist nochmals darauf
hinzuweisen, dass diese Überdeckung nur aufgrund einer Erstattung des
Wupperverbandes aus Vorjahren entstanden ist. Ohne die Bildung der beiden
Sonderposten hätte sich der Jahresgewinn von 219.731,21 € auf 372.633,84
€ in der Gesamtergebnisrechung 2007 erhöht. Bezüglich der Abweichungen zwischen
Ergebnis und Planung bei wesentlichen Positionen des Wirtschaftsplanes wird auf
die Ausführungen im Prüfungsbericht/Geschäftsbericht verwiesen. 3. Prüfung Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW
obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne. Diese kann sich zur
Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer/eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Dies ist nach entsprechender
Beschlussfassung im Betriebsausschuss am 06.06.2007 erfolgt. Der
Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2007 vorgeschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist dem Vorschlag des
Städtischen Abwasserbetriebes gefolgt. Mit der Südwestfalen-Revision wurde der
Prüfungsvertrag am 16.07./27.07.2007 abgeschlossen. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre
Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung
und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde bereits den Betriebsausschussmitgliedern
zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar
zugeleitet. Eine Ausfertigung erhält auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt.
Bei der Sitzung des Betriebsausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden.
Zur Sitzung des Betriebsausschusses am 26.11.2008 wird ein mit der Prüfung
beauftragter Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Südwestfalen-Revision GmbH teilnehmen und den Jahresabschluss 2007 erläutern. Ein Exemplar des Prüfungsberichtes
wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt erteilt die Gemeindeprüfungsanstalt
ihren abschließenden Prüfungsvermerk. Nach § 4 der
Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben und
Zahlungsanordnungen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen
der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft. 4.
Gewinnverwendung/Verlustabdeckung
Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt
neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur
Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig. Die Betriebsleitung schlägt vor, den
Jahresgewinn des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen des
Wirtschaftsjahres 2007 in Höhe von 219.731,21 € der Allgemeinen Rücklage
zuzuführen. Nach § 5 Abs. 5 EigVO erfolgt die
Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss. Für den
Betriebsausschuss ist gem. § 4 EigVO selbst eine Entlastung durch den Rat der
Stadt erforderlich. 5. Beschlussfassung Zum Jahresabschluss 2007 ist
folgende Beschlussfassung vorgesehen: 1. Jahresabschluss 2. Gewinnverwendung 3. Entlastung der Betriebsleitung 4. Entlastung des Betriebsausschusses
durch den Rat der Stadt Auf den Beschlussvorschlag wird
verwiesen. Zu 1. und 2.
hat der Betriebsausschuss beratende und empfehlende Funktion, zu 3.
entscheidet er in eigener Zuständigkeit, zu 1. 2. und
4. entscheidet der Rat Anlage/n: Geschäftsbericht
für das Wirtschaftsjahr 2007 (Ratsmitglieder)
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