Vorlage - RAT/1474/2008  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2007
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
26.11.2008 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geschäftsbericht 2007  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2007 per 31.12.2007 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 69.228.435,74 € ab.

 

2.               Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 219.731,21 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.  

 

3.               Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 09.07.2008 vorbehaltlose Entlastung.

 

4.               Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Ab dem 01.01.1998 wird die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebs­ähnlicher Rechtsform durchgeführt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2007 ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Da die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Städtischen Abwasserbetriebes gem. § 27 Eigen­betriebsverordnung (EigVO) ab dem 01.01.2006 nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erfolgt, sind die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) auch für den Jahresabschluss  anzuwenden.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 37 GemHVO aus:

 

1.                  der Ergebnisrechung,

2.                  der Finanzrechnung,

3.                  den Teilrechnungen,

4.                  der Bilanz und

5.                  dem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2007 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine Ausfertigung des Prüfberichtes 2007 mit den o.g. Anlagen wurde den Ausschussmitgliedern des Betriebsausschusses und ihren Stellvertretern bereits zur Verfügung gestellt. Die Ratsmitglieder erhalten den Geschäftsbericht mit dieser Vorlage.

 

Gemäß § 26 EigVO sowie § 15 der Betriebssatzung  hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen. Aufgrund von zeitaufwändigen Arbeiten an der Eröffnungsbilanz des städtischen Haushaltes, konnte die Vorlage leider nicht fristgerecht erfolgen. Die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses wurde jedoch innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt. Die Vorlage wäre in der Sitzung des Betriebsausschusses am 10.09.2008 möglich gewesen. Diese Sitzung wurde jedoch abgesagt, da keine anderen Tagesordnungspunkte vorlagen.

 

 

2. Jahresergebnis 2007

 

Der Wirtschaftsplan 2007 weist als Ergebnis in der Planung einen Gewinn in Höhe von 239.640 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2007 ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von

 

219.731,21 €.

 

Das Ergebnis weicht nur unwesentlich von der Planung ab (- 19.908,79 €).

 

Der Verlauf des Jahres 2007 ist als sehr positiv zu bezeichnen. Dies begründet sich u.a. in der Überdeckung der beiden Kostenrechnenden Einrichtungen „Kanalbenutzer“ und „Fäkalienabfuhr“.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ hat für 2007 mit einer Überdeckung in Höhe von 133.300,25 € abgeschlossen. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sind Überdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Nach den NKF-Vorschriften muss in Höhe der Überdeckung ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet werden. Die Bildung eines Sonderpostens wirkt sich im Jahresabschluss 2007 ertragsmindernd bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren aus. Der Ausgleich der Überdeckung in den Folgejahren führt zu einer Inanspruchnahme des Sonderpostens, der dann ertragswirksam aufgelöst wird.

 

Auch die Kostenrechnende Einrichtung „Fäkalienabfuhr“ schloss mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 62.643,09 € ab. Nach Verrechnung mit Defiziten aus Vorjahren konnte dem Sonderposten „Gebührenausgleichrücklage Fäkalienabfuhr“ ein Betrag in Höhe von 19.602,38 € zugeführt werden. Hierbei ist nochmals darauf hinzuweisen, dass diese Überdeckung nur aufgrund einer Erstattung des Wupperverbandes aus Vorjahren entstanden ist.

 

Ohne die Bildung der beiden Sonderposten hätte sich der Jahresgewinn von 219.731,21 € auf 372.633,84 € in der Gesamtergebnisrechung 2007 erhöht.  

 

Bezüglich der Abweichungen zwischen Ergebnis und Planung bei wesentlichen Positionen des Wirtschaftsplanes wird auf die Ausführungen im Prüfungsbericht/Geschäftsbericht verwiesen.

 

 

3. Prüfung

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne. Diese kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirt­schaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen Wirtschafts­prüfer/eine Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft vorschlagen. Dies ist nach entsprechender Beschlussfas­sung im Betriebsausschuss am 06.06.2007 erfolgt. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 vorgeschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist dem Vorschlag des Städtischen Abwasserbetriebes gefolgt. Mit der Südwestfalen-Revision wurde der Prüfungsvertrag am 16.07./27.07.2007 abgeschlossen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  hat ihre Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde bereits den Betriebsausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Eine Aus­fertigung erhält auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Betriebsausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Betriebsausschusses am 26.11.2008 wird ein mit der Prüfung beauftragter Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH teilnehmen und den Jahresabschluss 2007 erläutern.

 

Ein Exemplar des Prüfungsberichtes wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt erteilt die Gemeinde­prüfungsanstalt ihren abschließenden Prüfungsvermerk.

 

Nach § 4 der Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben und Zahlungsanordnungen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft.

 

 

4. Gewinnverwendung/Verlustabdeckung

 

Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresgewinn des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen des Wirtschaftsjahres 2007 in Höhe von 219.731,21 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Nach § 5 Abs. 5 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss. Für den Betriebsausschuss ist gem. § 4 EigVO selbst eine Entlastung durch den Rat der Stadt erforderlich.

 

 

5. Beschlussfassung

 

Zum Jahresabschluss 2007 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:

 

1.         Jahresabschluss

2.         Gewinnverwendung

3.         Entlastung der Betriebsleitung

4.         Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt

 

Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.

 

 

Zu 1. und 2. hat der Betriebsausschuss beratende und empfehlende Funktion,

zu 3. entscheidet er in eigener Zuständigkeit,

zu 1. 2. und 4. entscheidet der Rat

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Geschäftsbericht für das Wirtschaftsjahr 2007 (Ratsmitglieder)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geschäftsbericht 2007 (4689 KB)      
Stammbaum:
RAT/1474/2008   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1677/2009   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb