Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die
Neufassung der Gebührensatzung
betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen zum
01.01.2009 in der vorgelegten
Fassung zu beschließen. Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt beizufügen. |
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