Zu A) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt einstimmig, die
Darstellung der Gebietsausweisung auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs
zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten
Zurmühle“ als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Hochseilgartenanlage“ weiterzuführen. Zu
B) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt einstimmig bei 1
Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), auf der Grundlage des überarbeiteten
Nutzungskonzeptes vom November 2008 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 80
„Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung
das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. |
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