zu A) Kein Beschlussvorschlag erforderlich. zu B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21
„Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen
Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen. Der Begründung wird
zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||