Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,
gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 55.477,88 € beim
Auftrag I02091101 „Rettungsdienst“ zu beschließen. Die Deckung
erfolgt durch Nichtinanspruchnahme bei dem Produkt I12111010 01000 7852000
„Neuenhaus 53-67“. |
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