Auszug - Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 GO NW im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Produkte 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung), 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige) und 006.003.005 (Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen)  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Mehrzweckhalle Dhünn
Ort: 42929 Wermelskirchen, Am Scheffenteich
RAT/1455/2008 Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 GO NW im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Produkte 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung), 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige) und 006.003.005 (Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 83 Abs

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.002 (630.000,- €) und 006.003.004 (60.000,- €) sowie 006.003.005 (60.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 750.000,- €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (Produkt 016.001.001).