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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig
gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.002 (630.000,- €) und
006.003.004 (60.000,- €) sowie 006.003.005 (60.000,- €)
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 750.000,-
€. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (Produkt
016.001.001). |
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