Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der
Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Neufassung der
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den
Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die
Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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