Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig die Neufassung der Gebührensatzung betreffend Erhebung
eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2009 in der vorgelegten Fassung. Ein
Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rates der Stadt beizufügen. |
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