zu A) Kein Beschlussvorschlag erforderlich. zu B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB. Der
Begründung wird zugestimmt. |
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