Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung
der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Beschlussvorschlag zu a) 1.1 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der BEW, Wipperfürth
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der Hinweis auf bestehende
Versorgungsleitungen in die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“
aufgenommen wird. Beschlussvorschlag zu a) 1.2 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen beschließt
der Rat der Stadt einstimmig, dass die genannten Korrekturen im
landschaftspflegerischen Begleitplan „Limmringhausen“ vorgenommen
werden. Beschlussvorschlag zu a) 1.31 / Seite 7 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die genannten Anregungen
entsprechend der Abwägung in die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“
aufgenommen werden. Beschlussvorschlag zu a) 1.32 / Seite 7 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der genannte
Hinweis in die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ aufgenommen wird. Beschlussvorschlag zu c) / Seite 8 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes. Beschlussvorschlag zu d) / Seite 8 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des
landschaftspflegerischen Begleitplanes. Beschlussvorschlag zu e) / Seite 9 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung. Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung
„Limmringhausen“ / Seite 9 Der Rat der Stadt beschließt mit 53 Ja-Stimmen (CDU, SPD,
WNK/UWG, UWG, FDP, BüFo, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die
Grünen) die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ gemäß § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 (BauGB). |
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