Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 85 Abs. 1
Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
55.477,88 € beim Auftrag I02091101 „Rettungsdienst“. Die
Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme bei dem Produkt I12111010 01000
7852000 „Neuenhaus 53-67“. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||