Zu B., Seite 2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig die Klarstellungssatzung „Herrlinghausen /
Kolfhausen / Tente Mitte“ mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches gemäß
§ 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB, zu beschließen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||