Vor der
Abstimmung erläutert die Verwaltung, dass die der Einladung zur
Sozialausschusssitzung beigefügte Seniorenbeiratsordnung ein fehlerhaftes Datum
des Inkrafttretens enthält. Die Mitglieder erhalten ein korrigiertes Exemplar
der Ordnung als Tischvorlage. Im
Anschluss daran empfiehlt der Sozialausschuss einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der
Stadt, die derzeitige Seniorenbeiratsordnung unter § 2 Abs.3 wie folgt zu
ändern: „Der
Seniorenbeirat kann zu seinen Sitzungen in besonderen Fällen einzelne
Berater/innen (ohne Stimmrecht)
hinzuziehen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses und sein
Stellvertreter, die/der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung
der Stadt Wermelskirchen und sein/e Vertreterin/Vertreter, sowie die Senioren-
und Pflegeberaterin/ der Senioren- und Pflegeberater sollen regelmäßig beratend
an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen.“ |
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