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Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss sowie der Schulausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Wermelskirchen, vorbehaltlich des Inkrafttretens der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes NW, die neue Elternbeitragstabelle ab 01.08.2006 für den Bereich der Offenen Ganztagschule als gültige Elternbeitragstabelle zu beschließen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat nach vorausgehender Erörterung im Jugendhilfeausschuss und im Schulausschuss in seiner Sitzung am 28.02.2005 im Rahmen der Offenen Ganztagsschule folgende Elternbeitragsstaffelung beschlossen:
Unter Beachtung dieser Beitragsstaffelung ist ein durchschnittlicher Elternbeitrag in Höhe von rd. 73 € monatlich in der lfd. Finanzierung der Offenen Ganztagsschule berücksichtigt worden. Die Verwaltung hat in der v. g. Sitzung in Beantwortung eines Antrages der WNK-Fraktion u. a. bestätigt, dass sie diese beschlossene Beitragstabelle mit dem Ziel einer sozialeren Staffelung überarbeiten wird, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Anhebung der maximal möglichen Elternbeiträge zulassen. Lt. Mitteilung des Ministeriums vom Dezember 2005 sieht die Entwurfsfassung des geänderten Rd.Erl. vom 12.2.2003 „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“ unter Ziffer 5.5., Satz 2, die Erhebung eines maximal möglichen Elternbeitrages in Höhe von 150 € monatlich für den Besuch der Offenen Ganztagsschule ab dem 01.08.2006 vor. Die vor diesem Hintergrund durchgeführte Neugestaltung der Elternbeitragstabelle hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Es ist davon auszugehen, dass mit der neuen Beitragsstaffelung ein mit dem bisher errechneten Durchschnittsbeitrag vergleichbarer Elternbetrag erzielt werden kann. Im Rahmen der v. g. Änderung sind a) eine 5. und 6. Beitragsgruppe analog der GTK-Tabelle eingerichtet, b) die bisherigen Einkommensgrenzen auf volle 100 € aufgerundet, c) die unteren 3 Einkommensgruppen durch Senkungen in Höhe von je 10 € monatlich bzw. 20 € monatlich entlastet, d) der für die 4. Einkommensgruppe zu zahlende Elternbeitrag nicht verändert und e) die 5. und 6. Beitragsgruppe mit Erhöhungen in Höhe von 30 € monatlich und 50 € monatlich belastet worden. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Änderung des Rd.Erl. vom 12.2.2003 „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“ ist vorgesehen, die neue Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2006 anzuwenden.
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