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Beschlussvorschlag: Unter Inanspruchnahme des § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 2 Abs. 2 der Wahlordnung, den Termin der Seniorenbeiratswahl 2006 auf den 07.06.2006 festzulegen. Sachverhalt: Nach § 3 Abs. 2 der Wahlordnung sind für den Seniorenbeirat alle EinwohnerInnen wahlberechtigt, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben. Der Wahltermin wird nach § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat durch den Rat der Stadt festgelegt. Da die nächste Sitzung des Rates der Stadt erst am 27.03.2006 stattfindet, die Entscheidung über den Wahltermin wegen des beigefügten Terminplanes jedoch vorher getroffen werden muss, ist ein Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung zu treffen. Die 5jährige Wahlzeit des Seniorenbeirates endet mit Ablauf des 05.06.2006. Im Hinblick auf einen lückenlosen Übergang wird der 07.06.2006 als Wahltermin vorgeschlagen. Der Terminplan für den Wahlablauf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Anlage/n: Terminplan Wahlablauf
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