Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt gem. § 2 Abs. 2 der Wahlordnung, den Termin der Seniorenbeiratswahl 2006 auf den 07.06.2006 festzulegen. Sachverhalt: Nach § 3 Abs. 2 der Wahlordnung sind für den Seniorenbeirat alle EinwohnerInnen wahlberechtigt, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben. Der Wahltermin wird nach § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat durch den Rat der Stadt festgelegt. Die 5jährige Wahlzeit des Seniorenbeirates endet mit Ablauf des 05.06.2006. Im Hinblick auf einen lückenlosen Übergang wird der 07.06.2006 als Wahltermin vorgeschlagen. Der Terminplan für den Wahlablauf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Anlage/n: Terminplan Wahlablauf
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