Vorlage - RAT/0636/2006  

 
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag im Bereich Dabringhausen in Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
20.03.2006 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2006 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauträger, der Firma Tente GmbH & Co. KG, Herrlinghausen 75, 42929 Wermelskirchen, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Peter Helmert, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung abzuschließen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bauträger, die Firma Tente GmbH & Co. KG, Herrlinghausen 75, 42929 Wermelskirchen, vertreten durch den allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Peter Helmert beabsichtigt, auf dem ehemaligen Firmengelände der Firma Tente-Rollen (vormals Hufa-Rollen) im Ortsteil Dabringhausen in Wermelskirchen ein neues Wohngebiet zu realisieren. Dieses Bauvorhaben wird auf Grundlage des positiven Bauvorbescheides vom 12.07.2004 umgesetzt. Hierin wurden bereits Ausführungen zum Planungsrecht, zu der Art der Nutzung, zur Erschließung und zur Entwässerung festgelegt. Diese Voraussetzungen sind in den städtebaulichen Vertrag eingeflossen.

 

Der Bereich des städtebaulichen Vertrages ist im geltenden Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wermelskirchen als Gewerbefläche dargestellt. Die Firma Tente GmbH & Co. KG plant die umfassende Umstrukturierung des gesamten ehemaligen Firmengeländes. In Verbindung mit den entsprechenden Abstimmungen in den politischen Gremien ist es begründet, das Projekt auf der Basis des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen und planungsrechtlich auf Grundlage des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages umzusetzen. Die entsprechende angepasste Darstellung im FNP wird bei einer anstehenden Änderung des FNP nachvollzogen.

 

Das städtebauliche Konzept sieht im Kernbereich des Geltungsbereiches des städtebaulichen Vertrages eine Bebauung mit maximal zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, im Randbereich maximal zwei-  bzw. dreigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser vor. Erschlossen wird das Gelände durch die neu zu erstellende öffentliche Verkehrsanlage, die entsprechenden Nebenanlagen, öffentliche Stellplätze, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung und die Kanalisierung. Das ehemalige Werksgelände verfügt entwässerungstechnisch über einen Vollanschluss. Unter Berücksichtigung der Ausführungen im Bauvorbescheid zur bestehenden Altlast und der Topographie soll das Gelände auch zukünftig im Mischsystem entwässert werden. Eine dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt nicht, da außerhalb des Baugebietes keine Flächen zur Verfügung stehen.

 

Aus dem Vertragsabschluss resultieren keine finanziellen Konsequenzen für die Stadt, da der Bauträger für sämtliche Kosten aus der Vertragsabwicklung und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Herstellung der Erschließungsanlage aufzukommen hat.

Der Vertragsentwurf wurde einvernehmlich mit der Firma Tente GmbH & Co. KG abgestimmt.

 

Aufgrund der positiven Entwicklung dieses Bereiches empfiehlt der Bürgermeister, mit der Firma Tente GmbH & Co. KG den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des im Vertrag dargestellten Bereiches auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften und der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst abzuschließen.

Anlagen:

Anlagen:

Städtebaulicher Vertrag

Lageplan des Erschließungsgebietes