Vorlage - RAT/0638/2006  

 
 
Betreff: Erlass einer Ehrenordnung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2006 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Ehrenordnung vom 27.03.2006 in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs. Eine Ausfertigung der Ehrenordnung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen folgend haben sich die Verwaltung und die Fraktionen darauf verständigt, eine Ehrenordnung zu erlassen. Diese Ehrenordnung fasst die Verpflichtungen zur Auskunft über Angaben von Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse zusammen, die sich aus der Gemeindeordnung, dem Korruptionsbekämpfungsgesetz und dem Strafgesetzbuch ergeben. Die Ehrenordnung hat somit zwar deklaratorischen Charakter, weil die Verpflichtung zur Auskunft sich unmittelbar aus verschiedenen vorgenannten Vorschriften ergibt, sie stellt aber eine zusammenfassende Selbstbindung dar, deren Abschluss aus diesem Grunde empfohlen wird.

 

Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf einer Ehrenordnung ist im Folgenden dargestellt.

 


                                T:\Amt\Ehrenordnung.doc

 

Ehrenordnung

                                                                        

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat aufgrund des § 43 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) unter Einbeziehung der Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen am

nachstehende Ehrenordnung beschlossen:

 

§ 1

Auskunftspflichten

 

(1)                    Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) haben schriftlich Auskunft über folgende persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu geben:

 

1.         Name, Vorname, Anschrift    
2.         Familienstand, ggf. Name des Ehegatten und der Kinder    
3.         gegenwärtig ausgeübte Berufe, insbesondere

 

a)         bei unselbständiger Tätigkeit: Angabe des Arbeitgebers mit Branche bzw. Dienstherr, Angabe der dienstlichen Stellung bzw. Funktion

b)         bei selbständigen Gewerbetreibenden: Art des Gewerbes und Angabe der Firma

c)         bei freien Berufen und sonstigen selbständigen Berufen: Angabe des Berufs und Berufszweiges sowie der Firma.

 

Bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit kenntlich zu machen.

 

4.          Beraterverträge, insbesondere über die entgeltliche Beratung, Vertretung fremder Interessen oder der Erstattung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten außerhalb des von ihnen angezeigten Berufs erfolgen.

5.          Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes.

6.          Mitgliedschaft in Organen von rechtlich verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen.

7.          Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.

8.          Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

9.          Grundvermögen innerhalb des Stadt-/Gemeindegebietes sowie die Beteiligung an Unternehmen mit Sitz oder einer Tätigkeit in der Stadt/Gemeinde.

 

(2)  Die Auskunftspflicht umfasst nicht die Mitteilung von Tatsachen über Dritte, für die/ der Auskunftsverpflichtete gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten geltend machen kann.

(3)  Die Mandatsträger haben die vorstehenden Auskünfte unmittelbar nach der Mandatsübernahme dem Bürgermeister zu geben. Änderungen zu den gemachten Angaben sind unverzüglich dem Bürgermeister mitzuteilen.

(4)  Von den Auskunftspflichten unberührt bleiben gegenüber Prüfeinrichtungen im Einzelfall zu gebende Auskünfte sowie die Pflicht gemäß § 31 GO NRW eine Befangenheit im Einzelfall anzuzeigen.

 

§ 2

Herstellung von Transparenz

 

(1)       Die Angaben nach § 1 Absatz 1 Ziffer 1 und 3 bis 8 werden nach Anhörung der Mandatsträger jährlich auf den Internet-Seiten der Stadt Wermelskirchen öffentlich bekannt gemacht.

(2)       Die nach § 1 Absatz 1 Ziffer 2 und 9 erteilten Auskünfte dürfen nur im Rahmen der Geschäftsführung des Rates und der Ausschüsse verwendet werden; sie sind im Übrigen vertraulich zu behandeln. Die Anschrift kann hingegen veröffentlicht werden (§ 3)[1].

(3)       Der Bürgermeister erstattet dem Haupt- und Finanzausschuss schriftlich Bericht über die Einhaltung der Auskunftspflichten.

(4)       Nach Ablauf der Wahlperiode sind die Daten der ausgeschiedenen Mandatsträger unverzüglich zu löschen.

 

§ 3

 

Name, Anschrift, der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten können[2] veröffentlicht werden, soweit nicht bereits eine Veröffentlichungspflicht nach § 2 Absatz 1 oder § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz besteht.


                                                                                                          T:\Amt\Ehrenordnung_Anlage.doc

 

Anlage zur Ehrenordnung gemäß § 1 der Ehrenordnung für die Mitglieder des Rates der Stadt  und der Ausschüsse der Stadt Wermelskirchen vom

 

Name, Vorname

 

 

Anschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V E R T R A U L I C H

 

 

Herrn

Bürgermeister

- Persönlich -

 

 

Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse

 

Unter Bezug auf die durch den Rat am …….. aufgrund des § 43 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes beschlossenen Ehrenordnung gebe ich nachstehend Auskunft über meine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse, soweit diese für die Ausübung des von mir angenommenen Mandats von Bedeutung sein können.

 

 

 

1. Familienstand         ledig   verheiratet

 

 

                                    geschieden              

 

 

 

 

2. ich bind                    berufstätig     nicht berufstätig      

 

 

3. Meine berufliche Tätigkeit ist:

 

 

3.1       Unselbständig

 

Arbeitgeber/Dienstherr (Name/Anschrift)

 

Branche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art der Beschäftigung/Eigene Funktion/Dienstliche Stellung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2       Selbständige(r) Gewerbebetreibende(r)

 

 

Art des Gewerbes

 

Bezeichnung und Anschrift der Firma

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.3       Freiberuflich                                     Sonstige selbständige berufl. Tätigkeit

 

 

Berufszweig/Art der Tätigkeit/Ggf. Anschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.4       Bei mehreren Berufen:

 

 

Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (Berufszweig/Anschrift)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


4.                     Ich habe Grundvermögen innerhalb des Stadtgebietes

 

 

 

 

                                   

                                    JA                                                             NEIN

 

4.1       Falls ja:

 

Art des Grundstücks

(lt. Einheitswertbescheid)

Lage des Grundstücks

(Straße/Flur/Flurstück/Parzelle)

Art der Rechtsbeziehung

(Eigentum/Erbbaurecht/ Nießbrauchrecht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.         Ich bin mit an Unternehmen mit Sitz oder einem Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Wermelskirchen beteiligt

 

 

 

 

 

                                   

                                    JA                                                             NEIN

 

 

5.1       Falls ja:

 

 

Name/Anschrift/Branche des Unternehmens

 

Art der Beteiligung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


6.         Ich bin Mitglied bei juristischen Personen oder Vereinigungen mit Sitz oder einem Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt

 

 

 

 

                                   

                                    JA                                                             NEIN

 

6.1       Falls ja:

 

Name/Anschrift/Rechtsform

Ehrenamtlich

Vergütet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.1.2    eines  sonstigen Organs/    Beirates eines privat-rechtlichen Unternehmens

 

 

Name/Anschrift/Rechtsform

Ehrenamtlich

Vergütet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


6.1.3    eines/einer

 

in einer anderen Rechtsform              Körperschaft/Stiftung/ Gebietkörperschaft

betriebenen Unternehmens                Anstalt des öffentl. Rechts

 

(Hinweis: Die Anzeige entfällt, wenn die Tätigkeit auf eine Bestellung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zurückgeht)

 

 

Name/Anschrift/Rechtsform

Ehrenamtlich

Vergütet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.         Ich übe eine/mehrere vergütete Tätigkeiten außerhalb meines Berufes aus

 

 

 

 

                                   

                                    JA                                                             NEIN

 

7.1 Falls ja:

 

Art der Tätigkeit:

 

Vertretung fremder Interessen      Beratung                    Erstattung von Gutachten für

                                                                                                Einwohner der Stadt

 

Name

Vorname

Anschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8. Ich übe eine/mehrere vergütete und/oder ehrenamtliche Funktionen aus

 

 

 

 

                                   

                                    JA                                                             NEIN

 

8.1 Falls ja:

 

in:                    Berufsverbänden                             Wirtschaftsvereinigungen

 

Sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen

 

Genaue Bezeichnung/Anschrift

Ehrenamtlich

Vergütet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Eintretende Änderungen werde ich umgehend anzeigen.

 

Mir ist bekannt, dass meine Offenbarungspflicht über evtl. Ausschließungsgründe gem. § 43 Abs. 2 i.V.m. § 31 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) unabhängig von dieser Mitteilung besteht und dass ich verpflichtet bin, Ausschließungsgründe jeweils vor Eintritt in die Verhandlung über eine Angelegenheit in Sitzungen des Rates der Stadt und der Ausschüsse jeweils den/der Vorsitzenden unaufgefordert anzuzeigen.“

 

 

 

Wermelskirchen,  den ________________

 

 

 

 

 

 

____________________________________

Unterschrift

 

 



[1] Vgl. § 43 Abs. 3 S. 3 GO

[2] Vgl. § 43 Abs. 3 S. 3 GO