Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle 1.639.961.1.1 „Ausbau Emminghausen“ von 384.000,00 € um 386.000,00 € auf 770.000,00 € gemäß § 29 GemHVO zur Kenntnis. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt im Hinblick auf die Kassenfälligkeit
in 2007 über die Haushaltsstelle 1.639.967.1.5 „Straßenausbau Kallenberg“ und
die hier veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe. Diese
Maßnahme wird sich aufgrund des Planungsstandes in das Jahr 2007 verschieben,
so dass die Verpflichtungsermächtigungen in 2006 nicht mehr benötigt werden,
und eine notwendige Anpassung der Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanung 2007
erfolgen kann. Sachverhalt: Allgemeines Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme „Emminghausen“ nach aktueller Kostenberechnung auf Basis der beschlossenen Planungen überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt. Beschreibung der Maßnahme:
Zur Erläuterung wird auf die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Verkehr am 15.05.06 verwiesen. Hierin wurde bereits auf die jetzt absehbare
Erhöhung der Baukosten und die vorgesehene Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss hingewiesen. Die Baumaßnahme wurde den Anwohnern in der 1. Bürgerinformation am 15.06.2005
und der 2. am 23.03.2006 vorgestellt. Die 1. Kostenschätzung für den Gesamtausgabebedarf aus 2002 lag bei 384.000,00 €
einschließlich Beleuchtung, Ingenieurkosten, Vermessung und sonstigen
Nebenleistungen. Gemäß der damaligen Planung sollte die Straßenentwässerung (wie zu dem
Zeitpunkt noch üblich!) über ortsnahe Rigolen erfolgen. Nach der Erstellung des
Bodengutachtens im Oktober 2003 stellte sich aber heraus, dass diese Art der
Versickerung aufgrund der absolut schlechten Bodenverhältnisse und der
inzwischen geänderten Rechtsauffassung der Wasserbehörden nicht mehr möglich
war. Daher muss das Oberflächenwasser gesammelt, und über separate Regenwasserkanäle
in ein außerhalb der Ausbaubereiche zu errichtendes Regenrückhaltebecken
geführt werden. Dies führt zwangsläufig zu deutlich höheren Kosten. Über diese
Problematik wurde auch schon im Zusammenhang mit bereits realisierten Maßnahmen
(z.B. Eipringhausen) umfassend berichtet und diskutiert. In der Zwischenzeit hatte sich dann auch der Rheinisch-Bergische Kreis entschieden,
die Kreisstraße 15 innerhalb der Ortslage Emminghausen zu sanieren. In längeren
Verhandlungen konnte erreicht werden, eine gemeinsame Durchführung der Projekte
anzugehen. Der Regenwasserkanal innerhalb der K15 und das Regenrückhaltebecken
werden demnach gemeinsam gebaut und genutzt. Hierdurch konnte die
Kostensteigerung wieder etwas verträglicher gestaltet werden. Unter Ausnutzung der baulichen Synergieeffekte wurde vom Grundsatz neben
der zu sanierenden/auszubauenden Kreisstraße 15 die Anlegung eines Gehweges
möglich. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am
20.02.2006 wurde diesem Vorschlag zugestimmt. Inzwischen wurde auf Basis der erstellten
Vorplanung eine Kostenschätzung vorgenommen, die ebenfalls in die folgende
Gesamtkostenbetrachtung eingeflossen ist. Gesamtausgabebedarf der Maßnahme: Da die aktuelle Planung aus den geschilderten Gründen mit
der „alten“ Planung nicht mehr vergleichbar ist, wird nachfolgend eine neue
Gesamtkostenaufstellung vorgenommen. Vermessung: 28.000,00 € Ingenieurleistungen, Bodengutachten 62.000,00 € Baukosten Straße 3 – 6, einschl. Regenwasserkanal 424.000,00 € Beleuchtung Straße 3 – 6 25.000,00 € Beleuchtung an der K15 (Gehweg) 20.000,00 € ca. 50 % Stadtanteil am RW-Kanal K15 einschl. Straßenwiederherstellung 71.000,00 € ca. 50 % Stadtanteil am Regenrückhaltebecken 27.000,00 € Gehweg an der K 15 100.000,00 € Begrünung, Entschädigung und sonstige Nebenkosten 13.000,00 € Summe € 770.000,00 Aufgrund der geschilderten
Situation ergeben sich folgende Mehrkosten, die hiermit gemäß § 29 GemHVO
bekannt gegeben werden: Gesamtausgabebedarf neu: € 770.000,00 Gesamtausgabebedarf alt: €
- 384.000,00 Mehrbedarf: € 386.000,00 Der Mehrbedarf begründet sich wie folgt: Kostenerhöhung der Straßen 3 – 6: ·
Änderung von
Rigolensysteme auf Ableitung durch RW-Kanäle in Zentrales Entwässerungssystem €
37.000,00 ·
Geringfügige
Erweiterungen der Ausbaubereiche und einen zusätzlichen Wendehammer €
34.000,00 ·
Allgemeine
Kostensteigerung von 2001 bis 2006 €
39.000,00 ·
Anteil
Regenwasserkanal in der K 15 €
71.000,00 ·
Anteil
Regenrückhaltebecken €
27.000,00 ·
Gehweg K 15 € 100.000,00 ·
Beleuchtung
K 15 €
15.000,00 ·
Erhöhung der
Ingenieurleistungen entsprechend der Baukosten €
31.000,00 ·
Schlussvermessung
(bei 1. Kostenschätzung nicht erfasst) €
20.000,00 ·
Entschädigung
und sonstige Nebenkosten €
12.000,00 Summe Mehrkosten € 386.000,00 Entsprechend der Mehrkosten erhöhen sich auch die Einnahmen durch die
Umlage der beitragsfähigen Erschließungskosten. Die Gesamteinnahmen liegen nach
jetzigem Stand bei ca. 610.000,00 €. Unter Berücksichtigung einer entsprechend erhöhten Umlage und einer
Förderung des Gehweges gemäß GVFG liegt der Eigenanteil der Stadt an den o.g.
Mehrkosten bei etwa 40.000,- bis 45.000,- €. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt im Hinblick auf die Kassenfälligkeit
in 2007 über die Haushaltsstelle 1.639.967.1.5 „Straßenausbau Kallenberg“ und
die hier veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe. Diese
Maßnahme wird sich aufgrund des Planungsstandes in das Jahr 2007 verschieben,
so dass die Verpflichtungsermächtigungen in 2006 nicht mehr benötigt werden,
und eine notwendige Anpassung der Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanung 2007
erfolgen kann. Die vom Rhein. Berg. Kreis gewünschte Vorfinanzierung des Kreisstraßenausbaus
durch die Stadt wird wie bei der Baumaßnahme Buchholzen/Süppelbach über den
Wirtschaftsplan des SAW vorgenommen. Eine entsprechende Beratung und
Beschlussfassung ist in der Sitzung des Betriebsausschusses am 14.06.06
zusammen mit dem Baubeschluss zur Kanalisation vorgesehen. Insofern hat dies
keine Auswirkungen auf die vorstehenden Zahlen.
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