Vorlage - RAT/0685/2006  

 
 
Betreff: Straßenausbau in der Ortslage Emminghausen einschl. Gehweg entlang der Kreisstraße
Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Drescher, Harald   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.05.2006 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
19.06.2006 
12. Sitzung des Rates ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle 1.639.961.1.1 „Ausbau Emminghausen“

 

                                                           von         384.000,00 €

                                                           um         386.000,00 €

 

                                                           auf          770.000,00 €

 

gemäß § 29 GemHVO zur Kenntnis.

 

Die Deckung der Mehrkosten erfolgt im Hinblick auf die Kassenfälligkeit in 2007 über die Haushaltsstelle 1.639.967.1.5 „Straßenausbau Kallenberg“ und die hier veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe. Diese Maßnahme wird sich aufgrund des Planungsstandes in das Jahr 2007 verschieben, so dass die Verpflichtungsermächtigungen in 2006 nicht mehr benötigt werden, und eine notwendige Anpassung der Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanung 2007 erfolgen kann.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme „Emminghausen“ nach aktueller Kostenberechnung auf Basis der beschlossenen Planungen überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt.

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Zur Erläuterung wird auf die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.05.06 verwiesen. Hierin wurde bereits auf die jetzt absehbare Erhöhung der Baukosten und die vorgesehene Beratung im Haupt- und Finanzausschuss hingewiesen.

 

Die Baumaßnahme wurde den Anwohnern in der 1. Bürgerinformation am 15.06.2005 und der 2. am 23.03.2006 vorgestellt.

 

Die 1. Kostenschätzung für den Gesamtausgabebedarf aus 2002 lag bei 384.000,00 € einschließlich Beleuchtung, Ingenieurkosten, Vermessung und sonstigen Nebenleistungen.

 

Gemäß der damaligen Planung sollte die Straßenentwässerung (wie zu dem Zeitpunkt noch üblich!) über ortsnahe Rigolen erfolgen. Nach der Erstellung des Bodengutachtens im Oktober 2003 stellte sich aber heraus, dass diese Art der Versickerung aufgrund der absolut schlechten Bodenverhältnisse und der inzwischen geänderten Rechtsauffassung der Wasserbehörden nicht mehr möglich war. Daher muss das Oberflächenwasser gesammelt, und über separate Regenwasserkanäle in ein außerhalb der Ausbaubereiche zu errichtendes Regenrückhaltebecken geführt werden. Dies führt zwangsläufig zu deutlich höheren Kosten. Über diese Problematik wurde auch schon im Zusammenhang mit bereits realisierten Maßnahmen (z.B. Eipringhausen) umfassend berichtet und diskutiert.

 

In der Zwischenzeit hatte sich dann auch der Rheinisch-Bergische Kreis entschieden, die Kreisstraße 15 innerhalb der Ortslage Emminghausen zu sanieren. In längeren Verhandlungen konnte erreicht werden, eine gemeinsame Durchführung der Projekte anzugehen. Der Regenwasserkanal innerhalb der K15 und das Regenrückhaltebecken werden demnach gemeinsam gebaut und genutzt. Hierdurch konnte die Kostensteigerung wieder etwas verträglicher gestaltet werden.

 

Unter Ausnutzung der baulichen Synergieeffekte wurde vom Grundsatz neben der zu sanierenden/auszubauenden Kreisstraße 15 die Anlegung eines Gehweges möglich. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.02.2006 wurde diesem Vorschlag zugestimmt. Inzwischen wurde auf Basis der erstellten Vorplanung eine Kostenschätzung vorgenommen, die ebenfalls in die folgende Gesamtkostenbetrachtung eingeflossen ist.  

 

Gesamtausgabebedarf der Maßnahme:

 

Da die aktuelle Planung aus den geschilderten Gründen mit der „alten“ Planung nicht mehr vergleichbar ist, wird nachfolgend eine neue Gesamtkostenaufstellung vorgenommen. 

 

Vermessung:                                                                                                                 28.000,00 €

Ingenieurleistungen, Bodengutachten                                                                           62.000,00 €

Baukosten Straße 3 – 6, einschl. Regenwasserkanal                                                424.000,00 €

Beleuchtung Straße 3 – 6                                                                                             25.000,00 €

Beleuchtung an der K15 (Gehweg)                                                                               20.000,00 €

ca. 50 % Stadtanteil am RW-Kanal K15 einschl. Straßenwiederherstellung               71.000,00 €

ca. 50 % Stadtanteil am Regenrückhaltebecken                                                          27.000,00 €

Gehweg an der K 15                                                                                                   100.000,00 €

Begrünung, Entschädigung und sonstige Nebenkosten                                               13.000,00 €

                                                                       

Summe                                                                                                                     770.000,00

 

Aufgrund der  geschilderten Situation ergeben sich folgende Mehrkosten, die hiermit gemäß § 29 GemHVO bekannt gegeben werden:

 

Gesamtausgabebedarf neu:                                                                                     770.000,00

 

Gesamtausgabebedarf alt:                                                                             -        384.000,00

 

Mehrbedarf:                                                                                                               386.000,00

 

Der Mehrbedarf begründet sich wie folgt:

 

Kostenerhöhung der Straßen 3 – 6:

 

·         Änderung von Rigolensysteme auf Ableitung durch RW-Kanäle

in Zentrales Entwässerungssystem                                                                    37.000,00

·         Geringfügige Erweiterungen der Ausbaubereiche und einen

zusätzlichen Wendehammer                                                                               34.000,00

·         Allgemeine Kostensteigerung von 2001 bis 2006                                                39.000,00

·         Anteil Regenwasserkanal in der K 15                                                                   71.000,00

·         Anteil Regenrückhaltebecken                                                                               27.000,00

·         Gehweg K 15                                                                                                      100.000,00

·         Beleuchtung K 15                                                                                                 15.000,00

·         Erhöhung der Ingenieurleistungen entsprechend der Baukosten                        31.000,00

·         Schlussvermessung (bei 1. Kostenschätzung nicht erfasst)                              20.000,00

·         Entschädigung und sonstige Nebenkosten                                                          12.000,00

 

Summe Mehrkosten                                                                                               386.000,00

 

Entsprechend der Mehrkosten erhöhen sich auch die Einnahmen durch die Umlage der beitragsfähigen Erschließungskosten. Die Gesamteinnahmen liegen nach jetzigem Stand bei ca. 610.000,00 €.

Unter Berücksichtigung einer entsprechend erhöhten Umlage und einer Förderung des Gehweges gemäß GVFG liegt der Eigenanteil der Stadt an den o.g. Mehrkosten bei etwa 40.000,- bis 45.000,- €.

 

Die Deckung der Mehrkosten erfolgt im Hinblick auf die Kassenfälligkeit in 2007 über die Haushaltsstelle 1.639.967.1.5 „Straßenausbau Kallenberg“ und die hier veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe. Diese Maßnahme wird sich aufgrund des Planungsstandes in das Jahr 2007 verschieben, so dass die Verpflichtungsermächtigungen in 2006 nicht mehr benötigt werden, und eine notwendige Anpassung der Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanung 2007 erfolgen kann.

 

Die vom Rhein. Berg. Kreis gewünschte Vorfinanzierung des Kreisstraßenausbaus durch die Stadt wird wie bei der Baumaßnahme Buchholzen/Süppelbach über den Wirtschaftsplan des SAW vorgenommen. Eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung ist in der Sitzung des Betriebsausschusses am 14.06.06 zusammen mit dem Baubeschluss zur Kanalisation vorgesehen. Insofern hat dies keine Auswirkungen auf die vorstehenden Zahlen. 

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.639.961.1.1

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

(einschl. Vorjahre)

Verpflichtungsermächtigung

770.000,00

EUR

334.000,00

EUR

50.000,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

x

Nein

 

 

 

 

 

s. Sachverhalt

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift