Vorlage - RAT/0691/2006  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wermelskirchen
Planungszeitraum 2006 - 2009
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Voß
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
13.06.2006 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   
Rat der Stadt Vorberatung
19.06.2006 
12. Sitzung des Rates ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Wermelskirchen - Planungszeitraum 2006 bis 2009 – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Am 06.10.2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalens das Kinder- und Jugendförderungsgesetz als 3. AG-KJHG NRW verabschiedet. Es ist - mit Ausnahme seiner erst ab 01.01.2006 geltenden Gewährleistungsverpflichtung - zum 01.01.2005 in Kraft getreten.

 

Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ist die landesrechtliche Ausgestaltung gem. § 15 SGB VIII, der die einzelnen Bundesländer ermächtigt, das Nähere über Inhalt und Umfang der Jugendarbeit, die Förderung der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes über ein Landesgesetz zu regeln.

 

Der gem. § 15 dieses Kinder- und Jugendförderungsgesetzes ab dem Jahr 2006 für jede Kommune zu erstellende Kinder- und Jugendförderplan, den jeder Jugendhilfeausschuss für die Dauer einer Wahlperiode zu beschließen hat, stellt ein neues Förderinstrument in der kommunalen Jugendhilfe dar.

 

Auf dieser Grundlage ist für den Bereich der Stadt Wermelskirchen der als Anlage beigefügte Kinder- und Jugendförderplan - Planungszeitraum 2006 bis 2009 - in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend, Bildung und Sport und den vor Ort beteiligten freien Trägern erarbeitet worden.

 

Dieser Kinder- und Jugendförderplan schreibt die jährliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes in Höhe von 38.000 € pro Jahr (s. a. Anlage) über das Jahr 2006 auch für die Jahre 2007, 2008 und 2009 fest und erfüllt somit die vom Gesetzgeber geforderten Rahmenbedingen.

Er schafft auf dieser Grundlage eine Planungssicherheit für alle im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit relevanten Gruppierungen.

 

Darüber hinaus werden den Beteiligten durch die „Eckpunkte zur Förderung von Maßnahmen auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes für die Stadt Wermelskirchen“ im Vergleich zur bisherigen Richtlinienförderung wesentliche Vereinheitlichungen und größere Freiheiten bei der Beantragung von einzelnen Maßnahmen ermöglicht.

 

Erstmalig besteht die Möglichkeit, im Rahmen der insgesamt im Haushalt bereitgestellten Fördermittel, den Finanzeinsatz bedarfsgerecht zu steuern. Diese Aufgabe erfüllt eine Steuerungsgruppe unter Beteiligung der freien Träger und des Amtes für Jugend, Bildung und Sport, die die Ausgabenentwicklung im laufenden Jahr bewertet und gegebenenfalls neu definiert. Überangebote können so aus der weiteren Bezuschussung herausgenommen, die Bereitstellung von bisher nicht vorhandenen, aber im Kinder- und Jugendförderplan genannten Angeboten durch eine gezielte Bezuschussung gefördert werden.

 

 

 

Anlage

 

 

Festsetzung des jährlichen Gesamtförderungsbetrages

 

Auf der Grundlage der bisher von der Stadt Wermelskirchen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2006 bereitgestellten Haushaltsmittel ergibt sich ein jährlicher Gesamtförderungsbetrag in Höhe von

 

38.000 €,

 

der auch zukünftig im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes jährlich zur Verfügung gestellt wird. Der v. g. Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

H.-Stelle

Bezeichnung

Ansatz 2006

Anteil

51

Förder-plan

 

1.451.718.0.6

 

 

Sachkostenzuschuss zur offenen Jugendarb. der Ev. Kirchengemeinden Wermelskirchen

8.290 €

0 €

8.290 €

 

1.451.760.0.0

 

Zuschüsse Erholungsfreizeiten für Maßnahmen der Jugendverbände

19.000 €

0 €

19.000 €

 

1.451.761.0.7

 

 

Schulungs-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen/Mitarbeiterfortbild.

2.000 €

0 €

2.000 €

 

1.451.763.0.1

 

Ferien- und Freizeitmaßnahmen

7.000 €

5.000 €

2.000 €

 

1.451.764.0.9

 

 

Zuschüsse für Jugendkulturarbeit an Dritte

800 €

0 €

800 €

 

1.451.765.0.6

 

 

Jugendkulturarbeit und sonstige Leistungen der Jugendhilfe

2.000 €

1.100 €

900 €

 

1.451.766.0.3

 

 

Zuschüsse Bildungs- und Schulungsveranstaltungen der Jugendverbände

2.760 €

0 €

2.760 €

 

 

1.451.767.0.0

 

Veranstaltungen für Jugendliche und junge Erwachsene einschl. Maßnahmen gegen Extremismus und Gewalt

0 €

0 €

0 €

 

 

1.452.760.0.4

 

Maßnahmen/Veranstaltungen bzw. Jugendschutz, gegen Jugendarbeitslosigkeit und Ausländerfeindlichkeit sowie Hilfen gegen sexuellen Missbrauch

4.000 €

2.750 €

1.250 €

 

1.452.761.0.1

 

 

Bekämpfung der Gewaltbereitschaft Jugendlicher

3.000 €

2.000 €

1.000 €

 

Insgesamt

48.850 €

10.850 €

38.000 €

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

38.000,- jährlich

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift