Vorlage - RAT/0703/2006  

 
 
Betreff: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wirtsmühle", vereinfachtes Verfahren
A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
B) Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
12.06.2006 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
19.06.2006 
12. Sitzung des Rates ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
BP_16_6_00_Anlage_I_Planzeichnung_mit_Massstabsleiste  
BP_16_6_04_Anlage_II_Begruend_020306  
BP_16_6_04_Begruend_Anlage1_LageimStadtgebiet_200dpi  
BP_16_6_04_Begruend_Anlage2_Geltungsbereich  
BP_16_6_04_Begruend_Anlage3_Luftbild80er  
BP_16_6_04_Begruend_Anlage4_Darst_HoehenlageAnlage_4  
BP_16_6_05_Anlage_III_1  
BP_16_6_05_Anlage_III_2  
BP_16_6_05_Anlage_IV  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu A)

 

Bezogen auf die Anregung der Unteren Landschaftsbehörde des RBK die Eingriffsregelung anzuwenden und Kompensationsmaßnahmen festzusetzen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung nicht zu berücksichtigen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.

 

Bezogen auf die Befürchtungen der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich negativer Auswirkungen auf den Charakter der städtebaulichen Struktur beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung als unbegründet zurückzuweisen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.

 

Bezogen auf die Bedenken der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der Festsetzung „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung zurückzuweisen. Die Festsetzung bleibt Bestandteil des Änderungsentwurfs.

 

Bezogen auf den Anregung der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der beantragten Festschreibungen zur Erschließung beschließt der Rat der Stadt, diese zurückzuweisen, da sie entsprechend des Ergebnisses der Prüfung das Bauleitplanverfahren nicht betrifft.

 

Zu B)

 

Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 27.03.2006 hat der Rat der Stadt den Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wirtsmühle“ erneut gefasst.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung ist der Anlage 2: „Geltungsbereich“ zu entnehmen.

 

In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs durchzuführen.

 

Ziel dieses kleinräumigen Änderungsentwurfes im südlichen Bereich der Robert-Stolz-Straße ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung einer Baufläche durch Verlegen von Baugrenzen zu schaffen.

(Anlage I: „Bebauungsplanentwurf“, Planzeichnung einschließlich textlicher Festsetzungen sowie Anlage II: „Begründung“, einschließlich zugehöriger Anlagen 1 -4).

 

Im Wege des vereinfachten Verfahrens wurde gemäß § 13 (3) BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Die Auslegung wurde nach amtlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 07.04. bis 12.05.2006 durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.04.2006 beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten.

 

 

 

 

 

Zu A)              ABWÄGUNG

 

Im Folgenden wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung vorgenommen.

 

 

a)         Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB)

 

Ein TÖB hat keine Einwände gegen die vorgelegte Planung geäußert:

 

1.         BEW GmbH, Wipperfürth                                                     Anlage III /1

            Schreiben vom 20.04.06

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der BEW GmbH zur Kenntnis.

 

 

Des Weiteren liegen folgende Stellungnahmen vor:

 

2.         Rheinisch-Bergischer Kreis, Berg. Gladbach                 Anlage III /2

            Schreiben vom 16.05.2006

 

2.1       Von dem Amt der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes werden zu der Planung keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

 

2.2       Aus Sicht des Amtes für Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr bestehen, nach Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde, keine Bedenken.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahmen 2.1 und 2.2 zur Kenntnis.

 

 

2.3       Untere Landschaftsbehörde (ULB)

Anwenden der Eingriffsregelung, Festsetzen von Kompensationsmaßnahmen

Die Untere Landschaftsbehörde regt an, sowohl aus Gründen der zusätzlichen Flächenversiegelung, die mit der 6. Änderung ermöglicht werden, als auch zur Ortsbildgestaltung eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen und auf dem Flurstück 545 entsprechende Kompensationsmaßnahmen in Form der Anpflanzung von mindestens einem bodenständigen Laubbaum in Richtung Straßenraum der Robert-Stolz-Straße festzusetzen.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

Im Rahmen der Aufstellung wurde festgelegt, die B-Planänderung im Wege des vereinfachten Verfahrens durchzuführen und gemäß § 13 (3) BauGB auf die Umweltprüfung zu verzichten. Die für diese Vorgehensweise erforderlichen Voraussetzungen lagen vor, da die Grundzüge der Planung von den vorgesehenen Änderungsinhalten nicht berührt werden. Des Weiteren konnte aufgrund der baulichen Strukturen, die die nähere Umgebung prägen, das in Rede stehende Grundstück nicht als so genannter „Außenbereich im Innenbereich“ betrachtet werden, was es zunächst gerechtfertigt hätte, eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, wie von der ULB angeregt, vorzunehmen. Die Situation ist vielmehr vergleichbar mit einem städtebaulichen Lückenschluss im Innenbereich, der keine ausgleichspflichtigen Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich macht.

Darüber hinaus steckt die 6. Änderung den Rahmen für bauliche Aktivitäten so eng, dass hier weder aus Gründen der zukünftigen Flächenversiegelung noch hinsichtlich des Einflusses auf das Ortsbild erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind. Ergänzend zeigt der Entwurf auf, wie die Einfügung eines Bauvorhabens in den Charakter der näheren Umgebung gewährleistet werden soll: Zur Wahrung des städtebaulichen Erscheinungsbildes im Übergang zu den angrenzenden Verkehrsflächen und bereits bebauten Grundstücken werden Festsetzungen zu Einfriedigungen und Heckenpflanzungen sowie zu der Gestaltung von Geländevorsprüngen in Form von Böschungen oder Natursteinmauern getroffen.

Aus vorgenannten Gründen sollten die Vorgaben des vorliegenden Planentwurfs als erschöpfend erachtet und die Anregung der ULB, hier die Eingriffsregelung anzuwenden, nicht berücksichtigt werden.

 

 

Beschlussvorschlag zu 2.3:

 

Bezogen auf die Anregung der Unteren Landschaftsbehörde des RBK die Eingriffsregelung anzuwenden und Kompensationsmaßnahmen festzusetzen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung nicht zu berücksichtigen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.

 

 

 

 

 

 

 

b)        Bürger

 

Seitens folgender Bürger wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung Anregungen vorgetragen:

 

1.         Barta, Rita u. Karl, Robert-Stolz-Straße 18a, 42929 Wermelskirchen

und

            Matenar, Gisela u. Gerhard, Robert-Stolz-Straße 24, 42929 Wermelskirchen

            Schreiben v. 08.05.06 (gemeinsam)                                                 Anlage IV

 

Die Eheleute Barta und Matenar melden in ihrem Schreiben Bedenken zu folgenden Aspekten an:

 

1 a)      Negative Auswirkungen auf den Charakter der städtebaulichen Struktur

Sie führen aus, dass der zurzeit gültige Bebauungsplan eine Auflockerung der Bebauung mit nachgewiesenen Grünflächen fordere und dass das neue offen gelegte Konzept dem aufgelockerten Charakter der städtebaulichen Struktur widerspräche.

 

Ergebnis der Prüfung/Abwägung:

Die von den Bürgern Barta und Matenar geäußerte Befürchtung, der vorgelegte Änderungsentwurf füge sich nicht in die vorhandene städtebauliche Struktur, erscheint unbegründet. Auch ist es unzutreffend, dass der Ursprungsbebauungsplan eine lockere Bebauung und Grünflächen fordere.

Zunächst ist festzustellen, dass den Bereich des in Rede stehenden Baufeldes auch heute keine „freie“ Grünfläche bestimmt, sondern vielmehr eine Böschungszone mit dichtem Nadelholzbestand, die aus landschaftsästhetischer Sicht unbefriedigend ist.

Betrachtet man die gebaute Umgebung in dieser Örtlichkeit, stellt sich dieser Bereich faktisch als Baulücke dar. Der vorgelegte Änderungsentwurf greift insbesondere für den möglichen Standort eines zukünftigen Bauvorhabens die städtebaulichen Gesetzmäßigkeiten der näheren Umgebung auf. Seine planungsrechtlichen und textlichen Festsetzungen verdeutlichen einen relativ bescheidenen Spielraum, der einem Bauvorhaben an diesem Standort hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung oder der Gestaltung gesetzt wird. Unter diesen Rahmenbedingungen wird ein einzelnes Einfamilienhaus kaum eine unerwünschte Verdichtung der baulichen Struktur in diesem Bereich bewirken können.

 

 

Beschlussvorschlag zu 1 a):

 

Bezogen auf die Befürchtungen der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich negativer Auswirkungen auf den Charakter der städtebaulichen Struktur beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung als unbegründet zurückzuweisen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.

 

 

 

 

1 b)      Bedenken zur Festsetzung „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“

Die Bürger Barta und Matenar äußern Bedenken, dass eine unmittelbare Anbindung des Grundstückes an die Robert-Stolz-Straße Änderungsentwurf nicht zugelassen werden soll; ferner, dass die Erschließung offensichtlich über die privaten Wegparzellen und Ver- und Entsorgungsleitungen, die nicht öffentlich rechtlich gesichert sind, erfolgen soll.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

Die vorgetragenen Bedenken beziehen sich auf die südliche Plangebietsgrenze, wo der Änderungsentwurf einen Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festsetzt. Diese Festsetzung ist aus Sicht der Planung erforderlich, da eine direkte Erschließung von der Robert-Stolz-Straße her weder sinnvoll noch notwendig ist. Die besonderen Umstände: Nähe des Schulgebäudes, ausgebaute öffentliche Parkplätze sowie die vorhandene Bushaltestelle sprechen dagegen, eine weitere Zufahrt in den Kurvenbereich dieser Straße zu planen. Aus diesem Grund wird an der vorgenannten Festsetzung festgehalten.

 

 

Beschlussvorschlag zu 1 b):

 

Bezogen auf die Bedenken der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der Festsetzung „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung zurückzuweisen. Die Festsetzung bleibt Bestandteil des Änderungsentwurfs.

 

 

 

 

1 c)      Darstellung von vorhandenen Garagen auf der Planzeichnung

Es wird bemängelt, dass bei der Darstellung des Lageplanes die vorhandenen Garagen an der West-Seite des Hauses Nr. 20 fehlen. Die vorgetragenen Baufluchtlinien scheinen diesem Bestand nicht gerecht werden.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

Die Kartengrundlage beruht auf dem Amtlichen Liegenschaftskataster des Rheinisch-Bergischen Kreises. Hierin sind die in Rede stehenden Garagen nicht erfasst. Entsprechend fanden sie auch keinen Eingang in die Planzeichnung. Für das Bauleitplanverfahren ist dies unerheblich, da sich die Garagen ohnehin außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Planänderung befinden.

 

Der Rat der Stadt nimmt den unter Punkt 1 c) vorgebrachten Hinweis zur Kenntnis.

 

 

 

1 d)      Festschreibungen zur Erschließung

Es wird beantragt, den offengelegten Bebauungsplan zu überprüfen und die Zufahrt sowie Ent- und Versorgung durch unmittelbare Anbindung an die Robert-Stolz-Straße festzuschreiben, falls die Bebauungsplanänderung Rechtskraft erhalte.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

Dem Antrag, die Zufahrt sowie die Ver- und Entsorgung festzuschreiben, kann grundsätzlich im Rahmen des B-Planänderungsverfahrens nicht stattgegeben werden.

Die Erschließung des nördlichen Teils der Parzelle 545 ist gesichert. Entsprechend ist aus Sicht der Planung auch die Erschließung des südlichen Teils grundsätzlich realisierbar.

Die Details bezüglich der Nutzung von Wegparzellen oder Ver- und Entsorgungsleitungen durch ein neues Bauvorhabens in diesem Bereich fallen nicht in den Regelungsbedarf des Bauleitplanverfahrens, sondern sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens (oder ggf. privatrechtlich) zu klären. Die Anregung ist zurückzuweisen.

 

 

Beschlussvorschlag zu 1 d):

 

Bezogen auf den Anregung der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der beantragten Festschreibungen zur Erschließung beschließt der Rat der Stadt, diese zurückzuweisen, da sie entsprechend des Ergebnisses der Prüfung das Bauleitplanverfahren nicht betrifft.

 

 

 

 

 

Zu B)              SATZUNGSBESCHLUSS

 

Nachdem die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen erfolgt ist, kann der Rat der Stadt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wirtsmühle“ als Satzung beschließen und die dazugehörige Begründung billigen.

 

 

Beschlussvorschlag zu B):

 

Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I          „Bebauungsplanentwurf“ (verkleinert), d.h.

                        Planzeichnung einschließlich textlicher Festsetzungen

 

 

Anlage II         „Begründung“ einschließlich zugehöriger Anlagen

                        Anlage 1:        „Übersichtsplan“

                        Anlage 2:        „Geltungsbereich“

                        Anlage 3:        „Luftbildausschnitt“

                        Anlage 4:        „Darstellung der Höhenlage der baulichen Anlagen“

 

 

Anlage III        Schreiben der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

 

Anlage IV        Schreiben der Bürger

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP_16_6_00_Anlage_I_Planzeichnung_mit_Massstabsleiste (335 KB)      
Anlage 2 2 BP_16_6_04_Anlage_II_Begruend_020306 (21 KB)      
Anlage 3 3 BP_16_6_04_Begruend_Anlage1_LageimStadtgebiet_200dpi (1039 KB)      
Anlage 4 4 BP_16_6_04_Begruend_Anlage2_Geltungsbereich (562 KB)      
Anlage 5 5 BP_16_6_04_Begruend_Anlage3_Luftbild80er (59 KB)      
Anlage 6 6 BP_16_6_04_Begruend_Anlage4_Darst_HoehenlageAnlage_4 (65 KB)      
Anlage 7 7 BP_16_6_05_Anlage_III_1 (396 KB)      
Anlage 8 8 BP_16_6_05_Anlage_III_2 (390 KB)      
Anlage 9 9 BP_16_6_05_Anlage_IV (348 KB)