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Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zu beschließen. Sachverhalt: Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006, das vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.05.2006 beschlossen worden ist, wird die Zuständigkeit für die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten mit Wirkung zum 01.08.2006 (Beginn des Kindergartenjahres 2006/2007) auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verlagert. Um die erforderliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen ab dem 01.08.2006 schaffen zu können, ist der Erlass einer entsprechenden Satzung notwendig. Da nach dem Wegfall der gesetzlich vorgegebenen Elternbeiträge auch für den Bereich der Stadt Wermelskirchen die Möglichkeit besteht, zu prüfen, a) ob und in welcher Höhe zukünftige Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten erhoben werden können und
b) ob eine weitere Angleichung der Elternbeitragstabellen für die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten (Kindertagesstätte, Tagespflege, Offene Ganztagsschule) möglich ist, ist vorgesehen, die bis zum 31.07.2006 (Kindergartenjahr 2005/2006) gem. Gesetz über Tageseinrichtung für Kinder (GTK) gültige Beitragstabelle vorerst bestehen zu lassen. Auch die kommende Änderung bei den Landeszuweisungen der Betriebskostenzuschüsse wird nach derzeitigen Erkenntnissen in Wermelskirchen nicht zu Einnahmeverlusten führen. Die Inhalte der als Anlage beigefügten „Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern“ entsprechen daher den bisher gültigen Vorgaben des GTK. Das Ergebnis der Prüfung zu den vorstehenden Buchstaben a) und b) wird die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss zu gegebener Zeit zur weiteren Beratung vorlegen. Anlage/n: - Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für Tagesbetreuung von Kindern
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