Vorlage - RAT/0705/2006  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen von Kindern
Status:öffentlich  
Verfasser:Rainer Clemm
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
13.06.2006 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   
Rat der Stadt Vorberatung
19.06.2006 
12. Sitzung des Rates ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006, das vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.05.2006 beschlossen worden ist, wird die Zuständigkeit für die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten mit Wirkung zum 01.08.2006 (Beginn des Kindergartenjahres 2006/2007) auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verlagert.

 

Um die erforderliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen ab dem 01.08.2006 schaffen zu können, ist der Erlass einer entsprechenden Satzung notwendig.

 

Da nach dem Wegfall der gesetzlich vorgegebenen Elternbeiträge auch für den Bereich der Stadt Wermelskirchen die Möglichkeit besteht, zu prüfen,

 

a)         ob und in welcher Höhe zukünftige Elternbeiträge für den Besuch von         Kindertagesstätten erhoben werden können

 

und

           

b)                     ob eine weitere Angleichung der Elternbeitragstabellen für die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten (Kindertagesstätte, Tagespflege, Offene Ganztagsschule) möglich ist,

 

ist vorgesehen, die bis zum 31.07.2006 (Kindergartenjahr 2005/2006) gem. Gesetz über Tageseinrichtung für Kinder (GTK) gültige Beitragstabelle vorerst bestehen zu lassen.

 

Auch die kommende Änderung bei den Landeszuweisungen der Betriebskostenzuschüsse wird nach derzeitigen Erkenntnissen in Wermelskirchen nicht zu Einnahmeverlusten führen.

 

Die Inhalte der als Anlage beigefügten „Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern“ entsprechen daher den bisher gültigen Vorgaben des GTK.

 

Das Ergebnis der Prüfung zu den vorstehenden Buchstaben a) und b) wird die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss zu gegebener Zeit zur weiteren Beratung vorlegen.

 


 Anlage/n:

 

-          Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für Tagesbetreuung von Kindern

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift