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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beruft gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes den Schulleiter der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen, Herrn Gebhard Lehr, als beratendes Mitglied für die Hauptschule in den Schulausschuss. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.11.2004 den damaligen Schulleiter der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen, Herrn Helmut Fuchs, zum beratenden Mitglied für die Hauptschule in den Schulausschuss berufen. Herr Helmut Fuchs ist zum 01.02.2006 in den Ruhestand eingetreten. Nachfolger als Schulleiter der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen ist Herr Gebhard Lehr. Demzufolge ist Herr Gebhard Lehr gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz vom Rat der Stadt zum beratenden Mitglied für die Hauptschule in den Schulausschuss zu berufen. |
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