Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt bestellt gemäß §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NW zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in die nachstehenden Fachverbände und Fachvereinigungen als ordentliches Mitglied Bürgermeister Eric Weik und folgende stellvertretende Mitglieder: Verband Vertreter Arbeitgeberverband, Wuppertal Dezernent II GVV Kommunalversicherung VVaG, Köln Amtsleiter 32 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt Amtsleiter 50 Abwassertechnische Vereinigung Amtsleiter 66 Gemeinde-Waldbesitzerverband Amtsleiter 23 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, Köln Amtsleiter 10 Schlossbauverein Burg an der Wupper Amtsleiter 51 Altenberger Dom-Verein, Odenthal Amtsleiter 51 Bergischer Geschichtsverein, Wermelskirchen Amtsleiter 51 Volksheimstättenwerk, Bonn Amtsleiter 60 Verband Kommunaler Städtereinigungsbetriebe, Köln Dezernent II Jagdgenossenschaft Wermelskirchen Amtsleiter 23 Jagdgenossenschaft Dabringhausen Stadtförster Jagdgenossenschaft Dhünn Stadtförster Gemeinnütziger Bauverein, Wermelskirchen Amtsleiter 23 Jagdbeirat des Rhein.-Berg. Kreises Amtsleiter 32 (als Vertr. des Waldbesitzerverbandes) Stadtförster Verkehrswacht des Rheinisch-Bergischen Kreises Verkehrsingenieur Förderkreis für Diakonie (erweiterter Vorstand) Dezernent II RegioNet e.V., Bergisch Gladbach Dezernent II Feuerwehrunfallkasse Rheinland Stadtbrandmeister Sachverhalt: Vertreter der Stadt, die Mitgliedschaftsrechte in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, wahrnehmen, werden vom Rat der Stadt gemäß §§ 63 und 113 GO NW bestellt. In den Fachverbänden und Fachvereinigungen usw. wird die Stadt durch den Bürgermeister vertreten. Es ist jedoch eine Vertretungsregelung zu treffen. Dementsprechend hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 28.02.2005 entsprechende Vertreter benannt. Bedingt durch die I. Verwaltungsstrukturreform und dem dadurch bedingten Wegfall eines Dezernates und die Zusammenlegung von Ämtern sind hier jedoch Änderungen erforderlich. Die Vertretungsregelung wird nunmehr wie im Beschlussvorschlag dargestellt vorgeschlagen.
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