Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt bestellt gemäß §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NW zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in …… (einsetzen lt. Liste) als ordentliches Mitglied Bürgermeister Eric Weik, als stellvertretendes Mitglied ….. (einsetzen lt. Liste) Sachverhalt: Vertreter der Stadt, die Mitgliedschaftsrechte in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, wahrnehmen, werden vom Rat der Stadt gemäß §§ 63 und 113 GO NW bestellt. In den Fachverbänden und –vereinigungen usw. wurde die Stadt bislang durch den Bürgermeister, im Verhinderungsfall durch den zuständigen Dezernenten oder Amtsleiter, vertreten. Es wird empfohlen auch in der neuen Legislaturperiode an dieser bewährten Regelung festzuhalten. Die Vertretungsregelung wird wie folgt vorgeschlagen: Verband Vertreter Arbeitgeberverband, Wuppertal Dezernent II GVV Kommunalversicherung VVaG, Köln Amtsleiter 34 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt Amtsleiter 50 Abwassertechnische Vereinigung Amtsleiter 66 Gemeinde-Waldbesitzerverband Amtsleiter 23 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, Köln Amtsleiter 10 Schlossbauverein Burg an der Wupper Amtsleiter 40 Altenberger Dom-Verein, Odenthal Amtsleiter 40 Bergischer Geschichtsverein, Wermelskirchen Amtsleiter 40 Volksheimstättenwerk, Bonn Dezernent III Verband Kommunaler Städtereinigungsbetriebe, Köln Dezernent III Jagdgenossenschaft Wermelskirchen Amtsleiter 23 Jagdgenossenschaft Dabringhausen Stadtförster Jagdgenossenschaft Dhünn Stadtförster Gemeinnütziger Bauverein, Wermelskirchen Dezernent III Jagdbeirat des Rhein.-Berg. Kreises Amtsleiter 32 (als Vertr. des Waldbesitzerverbandes) Stadtförster Verkehrswacht des Rheinisch-Bergischen Kreises Verkehrsingenieur Förderkreis für Diakonie (erweiterter Vorstand) Dezernent III RegioNet e.V., Bergisch Gladbach Dezernent II Feuerwehrunfallkasse Rheinland Stadtbrandmeister
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