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Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnete Jan-Magnus Bleek wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Volker Hoven hat mit Wirkung vom 30.09.2006 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet. Folgende Nachfolger aus der Reserveliste der SPD haben durch schriftliche Erklärung auf die Übernahme eines Ratsmandates jeweils verzichtet: Wolfgang Dreyer-Erben, Andreas Frowein, Andreas Gall, Wolfgang Wagner. Nach der Reserveliste der SPD ist nunmehr Herr Jan-Magnus Bleek Nachfolger von Herrn Volker Hoven. Herr Jan-Magnus Bleek ist nach § 67 Abs. 3 der
Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu
verpflichten.
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