Vorlage - RAT/0446/2005  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung von Stadtverordneten
Status:öffentlich  
Federführend:Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
26.09.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten Sebastian Fürsich, Hannelore Engels-Silvestros und Elfriede Schluck werden vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird jeweils eine Niederschrift gefertigt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

a)      Der Stadtverordnete Stefan Steuper hat mit Wirkung vom 01.07.2005 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet. Der Nachfolger aus der Reserveliste der SPD, Herr Sebastian Fürsich, ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.        

b)      Der Stadtverordnete Mike Walpuski hat mit Wirkung vom 02.07.2005 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet. Die Nachfolgerin aus der Reserveliste der FDP, Frau Hannelore Engels-Silvestros, ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in ihr Amt einzuführen und zu verpflichten.        

c)      Der Stadtverordnete Wolfram Pramor hat mit Wirkung vom 31.08.2005 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet. Die Nachfolgerin aus der Reserveliste der SPD, Frau Elfriede Schluck, ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in ihr Amt einzuführen und zu verpflichten.

Stammbaum:
RAT/0446/2005   Verpflichtung und Einführung von Stadtverordneten   Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt   Beschlussvorlage o. fin. Auswirkung
RAT/0773/2006   Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage o. fin. Auswirkung