Beschlussvorschläge: A) Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden Beschlussvorschlag zu a) (vgl. Seite 4 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf die Stellungnahme des
Bauamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises beschließt der Rat der Stadt, diese -
abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung -zurückzuweisen und den
räumlichen Geltungsbereich großzügiger um die vorhandene Bebauung
herumzuführen. Der überarbeitete Geltungsbereich ist der Planzeichnung der Anlage
A dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen. Beschlussvorschlag
zu b) 6 (vgl.
Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf
die Anregung des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt, diese
-abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag
zu b) 7 (vgl. Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf
die Anregung des Einwenders 2 beschließt der Rat der Stadt, diese -
entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Ablehnung - zurückzuweisen. Beschlussvorschlag
zu b) 8 (vgl.
Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf die Anregung des Einwenders
3 beschließt der Rat der Stadt, diese
-abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen. B) Satzungsbeschluss (vgl. Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Der Rat der Stadt beschließt die Satzung „Am Röttgen“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage A beiliegenden Fassung vom 23.04.2007. Sachverhalt: Auf die Ursprungs-Beschlussvorlage RAT/0945/2007 (Anlage B) und den dort unter „Sachverhalt“ dargestellten Inhalt und Abwägungsvorgang wird verwiesen. Die Verwaltung bestätigt nochmals die in der Ursprungs-Vorlage RAT/0945/2007 aufgeführten Beschlussvorschläge, die entsprechend des Ergebnisses von Prüfung/Abwägung formuliert sind, sowie die damit verbundene rechtliche Bewertung. Davon abweichend empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr als Beratungsresultat seiner Sitzung vom 23.04.2007 dem Rat der Stadt, die auf der Seite 1 dieser Vorlage RAT/0945/2007-1 aufgeführten Beschlüsse – dreimal abweichend von dem bzw. einmal entsprechend des in der Vorlage RAT/0945/2007 dargelegten verwaltungsseitigen Ergebnisses von Prüfung/Abwägung – wie unter A) und B) zu fassen: Die Vorlage RAT/0945/2007-1 ersetzt die Ursprungs-Vorlage RAT/0945/2007 hinsichtlich der erforderlichen Beschlussfassung. zu A) Behandlung der Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und Behörden (Nummerierung
der Beschlussvorschläge entsprechend der Vorlage RAT/0945/2007, siehe Anlage
B) Beschlussvorschlag zu a) (vgl. Seite 4 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf die Stellungnahme des Bauamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises beschließt der Rat der Stadt, diese - abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung -zurückzuweisen und den räumlichen Geltungsbereich großzügiger um die vorhandene Bebauung herumzuführen. Der überarbeitete Geltungsbereich ist der Planzeichnung der Anlage A dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen. Beschlussvorschlag zu b) 6 (vgl. Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf die Anregung des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt, diese -abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag zu b) 7 (vgl. Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Ablehnung - zurückzuweisen. Beschlussvorschlag zu b) 8 (vgl. Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf die Anregung des Einwenders 3 beschließt der Rat der Stadt, diese -abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen. B) Satzungsbeschluss Entsprechend der unter „A)“ entschiedenen Behandlung der Stellungnahmen kann der Rat der Stadt die Satzung „Am Röttgen“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage A beiliegenden Fassung vom 23.04.2007 beschließen. Beschlussvorschlag: (vgl. Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Der Rat der Stadt beschließt die Satzung „Am Röttgen“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage A beiliegenden Fassung vom 23.04.2007. Anlage/n: Anlage A Außenbereichssatzung „Am Röttgen“ Anlage B Ursprungsvorlage
RAT/0945/2007
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