Vorlage - RAT/0945/2007-1  

 
 
Betreff: Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Am Röttgen"

A) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gemäß § 35 (6) BauGB
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/0945/2007
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
11.06.2007 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_A_Außenbereichssatzung_fuer_RAT_210507  
Anlage_B_Ursprungsvorlage_fuer_RAT_210507  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschläge:

 

A)         Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden

Beschlussvorschlag zu a)                           (vgl. Seite 4 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Stellungnahme des Bauamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises beschließt der Rat der Stadt, diese - abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung -zurückzuweisen und den räumlichen Geltungsbereich großzügiger um die vorhandene Bebauung herumzuführen. Der überarbeitete Geltungsbereich ist der Planzeichnung der Anlage A dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.

Beschlussvorschlag zu b) 6                       (vgl. Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt, diese -abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag zu b) 7                       (vgl. Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Ablehnung - zurückzuweisen.

Beschlussvorschlag zu b) 8                       (vgl. Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 3 beschließt der Rat der Stadt, diese  -abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen.

 

B)        Satzungsbeschluss                          (vgl. Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung „Am Röttgen“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage A beiliegenden Fassung vom 23.04.2007.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf die Ursprungs-Beschlussvorlage RAT/0945/2007 (Anlage B) und den dort unter „Sachverhalt“ dargestellten Inhalt und Abwägungsvorgang wird verwiesen.

Die Verwaltung bestätigt nochmals die in der Ursprungs-Vorlage RAT/0945/2007 aufgeführten Beschlussvorschläge, die entsprechend des Ergebnisses von Prüfung/Abwägung formuliert sind, sowie die damit verbundene rechtliche Bewertung.

Davon abweichend empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr als Beratungsresultat seiner Sitzung vom 23.04.2007 dem Rat der Stadt, die auf der Seite 1 dieser Vorlage RAT/0945/2007-1 aufgeführten Beschlüsse – dreimal abweichend von dem bzw. einmal entsprechend des in der Vorlage RAT/0945/2007 dargelegten verwaltungsseitigen Ergebnisses von Prüfung/Abwägung – wie unter A) und B) zu fassen:

Die Vorlage RAT/0945/2007-1 ersetzt die Ursprungs-Vorlage RAT/0945/2007 hinsichtlich der erforderlichen Beschlussfassung.

 

 

zu A)   Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden

(Nummerierung der Beschlussvorschläge entsprechend der Vorlage RAT/0945/2007, siehe Anlage B)

 

Beschlussvorschlag zu a)                           (vgl. Seite 4 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Stellungnahme des Bauamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises beschließt der Rat der Stadt, diese - abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung -zurückzuweisen und den räumlichen Geltungsbereich großzügiger um die vorhandene Bebauung herumzuführen. Der überarbeitete Geltungsbereich ist der Planzeichnung der Anlage A dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 6                       (vgl. Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt, diese -abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 7                       (vgl. Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Ablehnung - zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 8                       (vgl. Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 3 beschließt der Rat der Stadt, diese  -abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen.

 

 

B)        Satzungsbeschluss

Entsprechend der unter „A)“ entschiedenen Behandlung der Stellungnahmen kann der Rat der Stadt die Satzung „Am Röttgen“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage A beiliegenden Fassung vom 23.04.2007 beschließen.

Beschlussvorschlag:                                   (vgl. Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung „Am Röttgen“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage A beiliegenden Fassung vom 23.04.2007.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage A         Außenbereichssatzung „Am Röttgen“

Anlage B        Ursprungsvorlage RAT/0945/2007

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_A_Außenbereichssatzung_fuer_RAT_210507 (166 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_B_Ursprungsvorlage_fuer_RAT_210507 (1754 KB)      
Stammbaum:
RAT/0945/2007   Außenbereichssatzung gem § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Am Röttgen" A) Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung von Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Behörden gem. § 4 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss gem. § 35 (6) BauGB   Planungsamt   Beschlussvorlage o. fin. Auswirkung
RAT/0945/2007-1   Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Am Röttgen" A) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss gemäß § 35 (6) BauGB   Planungsamt   Beschlussvorlage o. fin. Auswirkung